Also doch: Gäfgen will neuen Prozeß

Vor rund drei Jahren wurde bekannt, daß daß Magnus Gäfgen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gezogen ist, um seine Verurteilung wegen Mordes an Jakob von Metzler anzufechten. Grund dafür sind die inzwischen allgemein bekannten Folterdrohungen, die im Zuge der polizeilichen Ermittlungen angewandt wurden, um Gäfgen zur Preisgabe des Verstecks seines Opfers zu bewegen. Am kommenden Montag vekündet der Gerichtshof seine Entscheidung (Pressemitteilung). Ungewöhnlich ist schon der Umstand, daß die Entscheidung in öffentlicher Sitzung verkündet wird; das gilt umso mehr, als der Gerichtshof in diesem Fall gar nicht mündlich verhandelt hat. Juristische Astrologen könnten da durchaus Verdacht schöpfen, daß der Inhalt der Entscheidung eher auf Unverständnis stoßen könnte und man sich nicht dem Vowurf aussetzen will, man wolle das unter zig anderen gleichzeitig schrifltich veröffentlichten Entscheidungen verstecken. Nun denn, warten wir es ab. Damals hieß es noch, es gehe vorrangig um eine Verurteilung Deutschlands wegen der Vorgänge im Ermittlungsverfahren. Eine finanzielle Entschädigung sei nicht angestrebt. Kein Wort damals zu einer andere mögliche Rechtsfolge, worauf ich damals schon hingewiesen hatte: Nach § 359 Nr. 6 StPO ist eine Verurteilung durch den EGMR ein Wiederaufnahmegrund, sodaß das Strafverfahren neu aufgerollt werden könnte. Wenig überraschend demnach: Nach einer Pressemeldung vom gestrigen Tag bestätigt der Verteidger Gäfgens dieses Ziel: Heuchemer sagte, wenn aus der Begründung des Straßburger Urteils hervorginge, "dass die Beweiserhebung zu großen Teilen illegal war, weil zentrale Menschenrechte missachtet wurden, werden wir einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen".

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Erschienen 24. Juni 2008 auf http://www.sartorienfelder.de.

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