Alsbaldiger Eigenbedarf und Aufklärungspflicht

Der BGH hat mit Urteil vom 06.07.2010 (BGH VIII ZR 180/09) seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, nach der ein Vermieter, welcher eine Wohnung für unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder auch nur erwägt, für diese Wohnung in absehbarer Zeit Eigenbedarf anzumelden (für sich oder Familienangehörige!) den Mieter, welcher mit einer längeren Mietdauer rechnet, über diese Möglichkeit aufzuklären. Verletzt der Vermieter diese Pflicht, so kann er sich bis zu einer Dauer von 5 Jahren nicht auf Eigenbedarf berufen, so dass eine hierauf gestützte Kündigung unwirksam wäre ! Hierbei muss der Mieter…

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Themen: Bgh
Rechtsgebiet: Mietrecht

Erschienen 9. November 2010 auf http://aktuell.szary.de.

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