Allianz - mehr als uneinsichtig
Unfall - Blog | 27. Juni 2007 — Wenn die Allianz nicht gerade „abgesoffen“ ist, reguliert sie Schadensersatzansprüche in einer Weise, die nur noch als zynisc…
Nachdem der Kollege Kasulke nun gerade die Allianz Hamburg gelobt hat, muss über Allianz Berlin leider erneut Negatives berichtet werden – verweigertes Haftungsanerkenntnis trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage:
Die Unfallgegnerin hatte mit ihrem PKW innerorts zwei Mandantinnen auf ihren Motorrädern die Vorfahrt genommen. Es kam zum Unfall, beide wurden schwer verletzt, an beiden Motorrädern trat Totalschaden ein. Auf telefonische Nachfrage nach Mandatserteilung bestätigte die Allianz telefonisch zunächst ihre volle Haftung dem Grunde nach.
Aber wenige Tage später erreichte mich ein Schreiben der Allianz: „Bezüglich der Haftung hatte unsere Kundin ein Veto eingereicht, so dass wir deren ausführliche Schadensschilderung und die polizeiliche Ermittlungsakte abwarten müssen.” Ob eine Versicherung ein solches „Veto” überhaupt beachten muss, sei einmal dahingestellt.
Daraufhin habe ich mich zunächst telefonisch bei der Allianz erkundigt, ob man dort angesichts der nun wirklich eindeutigen Sach- und Rechtslage an dieser Haltung festhalten wollte – dies wurde bestätigt. Also blitzartig die polizeiliche Unfallanzeige besorgt und der Allianz mit nochmaliger Aufforderung zu einem vollständigen Haftungsanerkenntnis unter Fristsetzung nebst Klagandrohung übermittelt.
Die polizeiliche Unfallanzeige ist wirklich eindeutig, auch nicht das geringste Anzeichen für eine überhöhte Geschwindigkeit oder sonstiges Mitverschulden der Mandantinnen:
01 mit PKW BMW fuhr von der Schulstraße nach links auf die B 5 auf, ohne die Vorfahrt (Zeichen 205) der 02 mit Krad und 03 mit Krad zu beachten. Es kam zum Zusammenstoß zwischen 01 und 02, 03 stürzte ohne Anstoß mit 01.Her…
» Vollständiger ArtikelErschienen 20. Juni 2007 auf http://www.unfall-recht.info.
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