Allianz verklagt Nena

120.000 Euro soll die Sängerin Nena für einen Auftritt auf einer Mitarbeiterfeier der Allianz erhalten haben. Jetzt klagt die Versicherung 50.000 Euro zurück, berichtet Focus online. Statt einen glanzvollen Höhepunkt des Abends zu liefern, soll Nena die Versicherungsbranche beleidigt haben. Gäste hätten empört den Saal verlassen.

Hoffentlich hat die Allianz vorher in den Vertrag reinschreiben lassen, dass der Künstlerin kritische Äußerungen verboten sind. Denn bei Dienstverträgen sieht es mit der gesetzlichen Mängelhaftung eher mau aus.

Vor allem dann, wenn wir die entfernte Möglichkeit in Betracht ziehen, dass sich Frau Gabriele Kerner schlicht bemüht hat, witzig / ironisch / sarkastisch zu sein. Da wäre die Allianz selbst schuld, wenn sie ihre Vertragspartnerin nicht ausdrücklich gewarnt hat, dass angeschickerte Außen…

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Themen: Allianz , Vertrag , Nena

Erschienen 9. Juli 2006 auf http://www.lawblog.de.

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