Allianz - Notwendige und sinnvolle Nachbesichtigung ??

Der PKW des Mandanten wurde bei einem Unfall erheblich beschädigt. Die Allianz bestätigt mir auf telefonische Nachfrage, dass die vollständige Haftung dem Grunde nach unstreitig ist. Nun teilt sie mir mit, einstweilen einen Vorschuss von 9.500.- € gezahlt zu haben und weiter:

„Anhand der inzwischen vorliegenden Reparaturrechnung übersteigen diese Kosen nicht nur die durch den Sachverständigen kalkulierten Kosten erheblich, sondern auch deutlich den Wiederbeschaffungswert Es wurde im Rahmen der „Opfergrenze” repariert. In diesen Zusammenhang ist es notwendig und sinnvoll, das Fahrzeug nachzubesichtigen.” Ach, wirklich? Konkret:

Kalkulierte Reparaturkosten: 12.033,01 € Reparaturrechnung: 13.089,85 € – ca. 8,8 % mehr, das soll also „erheblich” sein. Wiederbeschaffungswert: 12.500.-

Und im Übrigen: Dass ein Geschädigter im Rahmen der Opergrenze – also bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes – sach- und fachgerecht reparieren lassen darf, ist ständige Rechtsprech…

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Themen: Versicherung , Allianz , Allianz Versicherung , Wiederbeschaffungswert

Erschienen 23. November 2007 auf http://www.unfall-recht.info.

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