Allgemeines Zollpräferenzsystem
am 31.03.2008 von Blickpunkt Recht & Steuern
Die EU-Kommission hat einen Bericht über ein ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen erstattet. Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der Europäischen Union ist das erste und großzügigste Schema unter den von den Industrieländern eingerichteten Präferenzsystemen und soll den Handel von 178 Entwicklungsländern erleichtern. Sein Ziel ist es, den Entwicklungsländern bei der Bekämpfung der Armut zu helfen und eine nachhaltige Entwicklung und eine verantwortungsvolle Staatsführung zu fördern, indem die Generierung von Einkommen durch die Integration in den Welthandel mittels eines besseren Zugangs zum EU-Markt unterstützt wird.
Unterstützt werden soll die Erreichung dieser Ziele entweder durch einen vollständig zollfreien Zugang für Waren oder durch die Herabsetzung der Zollsätze für Ausfuhren in den Binnenmarkt. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2008 sieht das erneuerte Schema drei Arten von Regelungen für die begünstigten Länder vor: erstens die allgemeine Regelung, zweitens die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung und drittens die Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs), die auch als „Alles außer Waffen“-Initiative (EBA-Initiative) bezeichnet wird.
Das APS der EU wird in Zyklen von zehn Jahren umgesetzt, um eine größere Kontinuität und ein stabileres Schema gewährleisten zu können. Die letzten Leitlinien für den Zeitraum 2006-2015 wurden 2004 angenommen. Im Rahmen der allgemeinen Regelung, unter die an die 6 400 Waren von rund 10 000 Zolltarifpositionen der EU fallen, wird den als nicht empfindlich eingestuften Waren (knapp über 3 200, die etwas mehr als die Hälfte der erfassten Waren betreffen) ein zollfreier Zugang gewährt, wohingegen empfindliche Waren (etwas weniger als 3 200 Zolltarifpositionen, die …
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