Allgemeines Versammlungsverbot um Heiligendamm teilweise außer Vollzug gesetzt

Das VG Schwerin hat ein weiträumiges Demonstrationsverbot der Polizei zum G-8-Gipfel rund um den Tagungsort Heiligendamm teilweise aufgehoben. In Hamburg hat der Staatsschutz die Kontrolle von Briefsendungen eingeräumt.

Die Entscheidung ist in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangen (Aktenzeichen 1 B 243/07). Antragsteller waren die Anmelder eines für den 07.06.2007 geplanten Sternmarsches. Dieser sollte ursprünglich von den Orten Kühlungsborn, Kröpelin, Bad Doberan und Ostseebad Nienhagen bis in das Ortszentrum von Heiligendamm führen. Die Polizeidirektion Rostock hatte als zuständige Versammlungsbehörde im Wege einer Allgemeinverfügung ein großräumi…

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Themen: Rechtsprechung , Hamburg , Schwerin , MV , Heiligendamm , Versammlungsverbot

Erschienen 25. Mai 2007 auf http://log.handakte.de/.

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