Allgemeine Urinkontrolle

Eine Mandantin geriet in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Die Beamtin forderte sie zur Abgabe einer Urinkontrolle auf. Die Mandantin wollte nicht vor Ort, sprich auf der Straße, dieser Aufforderung nachzukommen. Dann, so die Beamtin, werde sie jetzt mit zu ihr nach Hause kommen. Die Mandantin ist mit der Situation überfordert und lässt sich von der Beamtin nach Hause eskortieren. Dort findet dann die Urinprobe statt - Ergebnis negativ. Die Beamtin verabschiedet sich freundlich. Danach ruft mich die Mandantin an und fragt, ob das alles so seine Ordnung hatte. Ich frage sie, ob sie belehrt worden sei darüber, dass sie nicht mitwirken müsse. Wurde sie nicht. Ic…

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Erschienen 25. Februar 2010 auf http://strafverfahren.blogspot.com/.

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