Allgemeine Hinweise zum Forderungsmanagement
am 17.04.2007 von PanoramaAllgemeine Hinweise zum Forderungsmanagement Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften darüber wie oft und mit welcher Fristsetzung ein Schuldner zur Zahlung eines Geldbetrages aufgefordert werden muss. Grundsätzlich ist eine Geldzahlung nach Erbringung der Gegenleistung sofort zur Zahlung fällig und kann somit auch notfalls gerichtlich geltend gemacht werden.Leistet ein Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Verzug ist wiederum Voraussetzung für die Geltendmachung von sog. Verzugszinsen und des sog. Verzugsschadens, worunter auch Inkassokosten und Anwaltsgebühren fallen, die (nach Verzugseintritt) im Zuge der Beitreibung der Forderung entstehen. Seit dem Jahre 2001 gibt es eine weitere Erleichterung, da der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens dann in Verzug gerät, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung leistet. Dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist.Es empfiehlt sich daher …
Ärztliches Werberecht – Allgemeine Hinweise
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Eine tierärztliche Praxis verstößt gegen die einschlägige Berufsordnung und gegen das Wettbewerbsrecht, wenn sie mit dem Begriff „Tierärztliche Klinik“ wirbt, durch die zuständige Tierärztekammer hierzu jedoch keine Zulassung besitzt. Dies…
Wie wäre es mit ein wenig Wissenschaft ? Verzugsschadenersatz
Panorama / Ausgangspunkt soll das Urteil des BGH vom 25.10.2007 Az: III ZR 91/07 sein.Kollege Hänsch hat u.a. bereits darüber berichtet.Der Leitsatz lautet wie folgt:Die Übersendung einer Rechnung mit der einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels durch den…
Zahlungsfrist auf der Rechnung begründet keinen Verzug
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / … was eigentlich jedem Jurastudenten klar sein sollte, beschäftigt doch noch einmal den BGH (Urteil vom 25.10.2007, Az. III ZR 91/07): Die Übersendung einer Rechnung mit der einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels durch den Gläubiger ver…
Zahlungsverzug - Definition, Folgen, Ersetzungsfähigkeit von Inkassobürokosten
Recht und Gesetz / Definition Verzug: Verzug bedeutet das Vorliegen einer Leistungsstörung. Beispielsweise, wenn ein Schuldner eine ihm obliegende Leistungspflicht (beispielsweise Zahlung) aus einem von ihm zu vertretenden Grund, rechtwidrig verzögert. Folgen: Als…
Letzte Mahnung
kanzlei-hoenig.info / Ist auch nach der zweiten Mahnung keine Zahlung eingegangen, kann dann eine dritte Mahnung erfolgen. Die dritte Mahnung wird gelegentlich auch als letzte Mahnung bezeichnet. Sie wird nach Ablauf der in der zweiten Mahnung gesetzten Frist versandt, o…
Urteil in Versen zu Mahnung in Versen
Jurabilis / Auch eine Mahnung in Versen begründet Verzug; der Gläubiger muß nur deutlich genug darin dem Schuldner sagen, das Ausbleiben der Leistung werde Folgen haben.LG Frankfurt, Urteil v. 17.02.1982 - 2/22 O 495/81 (NJW 1982, 650) Nicht nur dieser…
Inkasso und Kontoführungsgebühren
Andere Ansicht / Heute wieder ein Telefonat mit meinem Lieblingsfeind: Einem Inkassobüro. Dem Gläubiger (!) wurden Kontoführungsgebühren in Rechnung gestellt. Schon auf Schuldnerseite vertrete ich die Ansicht, dass Kontoführung eine Hauptleistungspflicht des Ink…
