Karlsruhe locuta: Münchener Trauer
Statt aller | 15. November 2007 — Der BGH hat einige wesentliche Klauseln in den AGB des Münchener PayTV-Senders "Premiere" für unwirksam erklärt: 1. "Unabhängig …
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Premiere sind unwirksam, soweit dort festgelegt wird, dass ein Abonnent auch nach Entzug der Sehberechtigung die vereinbarten Monatsraten weiter zahlen muss, so jedenfalls das Amtsgericht Bremen in seiner aktuellen Entscheidung. Ein Abonnent hatte seinen Vertrag vorzeitig bereits kurz nach Vertragsabschluss gekündigt. Die Vertragslaufzeit betrug noch knapp zwei Jahre. Gleichwohl stellte der Abonnent seine Zahlungen ein. Nach dem er zwei Monate nicht gezahlt hatte entzog Premiere die Sehberechtigung. Im Weiteren kündigte nunmehr Premiere den Vertrag mangels Zahlung und verlangte für die Restlaufzeit des Vertrages Schadenersatz statt der Leistung. Dieses Begehren stützte Premiere auf 4.3 ihrer Geschäftsbedingungen. Diese Klausel lautet wortwörtlich wie folgt: „Ist der Abonnent mit der Zahlung der Abonnementsgebühren in Höhe von mindestens einer monatlichen Gebühr oder sonstigen Zahlungsverpflichtungen im Rückstand, so kann Premiere bei Fortdauer der Zahlungsverpflichtung die Sehberechtigung entziehen und/oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen…verweigern. …Kündigt Premiere das Abonnement nach entsprechender Abmahnung im Fall sonstiger Leistungsverletzungen des Abonnementen oder Fristsetzung zur Nacherfüllung im Falle des Zahlungsverzuges, ist der Abonnement zur Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes statt der Leistung in Höhe der Abonnementsgebühren für die vertragliche Restlaufzeit abzüglich einer fünf prozentigen Abzinsung verpflichtet.“ Das Amtsgericht Bremen hat in seinem Urteil vom 23.12.2008, Az.: 8 C 4/08 festgestellt, dass eine solche Klausel eine unangemessene Benachteiligung des Abonnementen gemäß § 307 Abs. 2 BGB darstellt. So sei es allgemein anerkannt, dass ein Vertragspartner in allgemeinen Vertragsbedingun…
» Vollständiger ArtikelStatt aller | 15. November 2007 — Der BGH hat einige wesentliche Klauseln in den AGB des Münchener PayTV-Senders "Premiere" für unwirksam erklärt: 1. "Unabhängig …
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Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 15. November 2007 — Der BGH hat mit Urteil vom 15.11.2007 III ZR 247/06 entschieden, dass folgende Klauseln in den AGB eines PayTV-Anbieters unzulässi…
DPMS INFO | 21. Dezember 2005 — Nachdem bekannt wurde, dass nicht die PREMIERE AG, sondern Kabel-Deutschland die Rechte für die Fußballbundesligaspieleübertragung…
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blog ::: medienrecht-informationen | 15. November 2007 — Der Bundesgerichtshof (Urteil v. 15.11.2007, Az.: III ZR 247/06) hat einige Klauseln in den Abonnement-Verträgen des Bezahlfe…
BERLIN BLAWG | 22. Dezember 2005 — Ob der Verlust der Bundesligarechte zu einem Kündigungsrecht oder einem Wegfall der Zahlungspflicht oder eines Teils der Zahlun…
Kanzlei Dr. Schenk | 25. Januar 2012 — Das Landgericht Mannheim (Urteil vom 05.12.2011, Az. 7 O 442/11) hat entschieden, dass eine über Gebühr umfassende Nutzungsübertra…
BERLIN BLAWG | 22. Dezember 2005 — Ob der Verlust der Bundesligarechte zu einem Kündigungsrecht oder einem Wegfall der Zahlungspflicht oder eines Teils der Zahlun…
RA-Blog | 14. Juli 2006 — Ein Mandant hatte einen Decoder erworben, der ein kostenloses zweimonatiges Probeabo für “Premiere komplett” enthielt. Der Mand…