Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Artikel 12 Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Ein…

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Erschienen 30. August 2004 auf http://menschenrechte.blogg.de/.

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