Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Heute poste ich den letzten Artikel der Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 in der deutschen Übersetzung des Übersetzungsdienstes der Vereinte Nationen, New York. Besser bekannt unter der Bezeichnung Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Artikel 30 Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit ausz…

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Erschienen 8. Oktober 2004 auf http://menschenrechte.blogg.de/.

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