Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Artikel 19 Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu …

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Erschienen 10. September 2004 auf http://menschenrechte.blogg.de/.

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