Alles Recht

Ein Mandant konnte unsere Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung (RSV) nicht abwarten. Deshalb hat er selbst zum Telefon gegriffen und bei der RSV A. angerufen. Die hat unseren Mandanten - wohl wie alle ihre Versicherungsnehmer, die telefonisch um Deckungszusage und Mitteilung einer Schadensnummer bitten - erst einmal an die eigene Anwalts-Hotline verwiesen.

Leider hat der Mandant sich darauf eingelassen und mit der freundlichen Rechtsanwältin über sein - zugegeben auf den ersten Blick wenig erfolgversprechendes - Anliegen gesprochen. Die Antwort war eindeutig: Die Sache sei aussichtslos. Schadensnummer für den eigenen Anwalt? Wozu? Da ist doch ohnehin nichts zu holen. Gespräch beendet.

Eine Chance, unsere bereits erbrachte Beratung jetzt noch der RSV in Rechnung zu stellen, dürfte kaum noch bestehen, wenn man sich nicht auf zeitraubende und nervige Auseinandersetzungen mit der RSV einlassen will, die zunächst einmal der Mandant wollen und finanzieren müsste. Wir haben uns dann darauf verständigt, die Sache auf sich beruhen zu lassen - und beim nächsten Mal die Weitervermittlung zur eigenen Anwalts-Hotline der RSV höflich, aber bestimmt zu verweigern oder noch besser uns gleich die ggf. erforderliche Deckungsanfrage übernehmen zu lassen.

Es gibt schon gute Gründe, warum die Beratung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt erfolgen sollte, der alle Möglichkeiten in Betracht zieht, um dann gemeinsam mit dem Mandanten unter Abwägung der Erfolgsaussichten und des wirtschaftlichen Risikos einer Auseinandersetzung eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise zu treffen.

Wer sägt schon gerne am Ast, auf dem er sitzt?

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Erschienen 3. April 2006 auf http://www.vertretbar.de.

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