Alles online – ist ein digitales Games-Handbuch ausreichend?
kündigt an, zukünftig bei allen Veröffentlichungen
für PlayStation 3 und 360 auf eine gedruckte Anleitung zu
verzichten und stattdessen Handbücher nur noch in digitaler Form anzubieten. Glaubt man den Pressemeldungen geschieht dieser Schritt
ausschließlich aus Umweltschutzgründen…
In rechtlicher Hinsicht ist die Frage spannend, ob überhaupt ein mitgeliefert werden muss und, wenn ja, ob die Bereitstellung des Handbuchs in digitaler Form
ausreicht.
Pflicht zur Überlassung eines Handbuchs
Die deutschen Gerichte haben sich mit der Frage, ob überhaupt ein Handbuch ausgeliefert werden muss, schon sehr häufig und sehr
unterschiedlich auseinander gesetzt. Vergleichsweise früh (Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre), setzte sich im Zusammenhang mit
komplexer Unternehmenssoftware die Ansicht durch, beim Verkauf von Software sei auch die Lieferung eines Handbuches
Hauptleistungspflicht, da der Kunde andernfalls die Software nicht bedienen könne. Geschehe dies nicht, habe der Verkäufer seine
Pflichten aus dem nicht ordnungsgemäß erfüllt. Dies
hat der Bundesgerichtshof im Jahr 1999 noch einmal ausdrücklich bestätigt (Urt. v. 22.12.1999, Az.: VIII ZR 299/98):
Eine Ablieferung der Kaufsache setzt allerdings voraus, daß die Ware in Erfüllung des Kaufvertrages vollständig in den Machtbereich
des Käufers gebracht wurde. Dies zugrundelegend wurde in der Rechtsprechung des Senats die Ablieferung von verkaufter Software
verneint, solange die Lieferung des zur Hauptleistungspflicht des Verkäufers gehörenden Handbuches noch nicht erfolgt war.
Muss das Handbuch in gedruckter Form vorliegen?
Ob dieses Handbuch in gedruckter Form vorliegen muss, wird nicht immer einheitlich entschieden, aber in der Rechtsprechung oftmals
bejaht. So urteilte das im Jahre 2001 (Urt. v. 28.01.2001, Az.: 8 O 274/99; Hervorhebung von uns):
Hat der Verkäufer ein komplexes und spezielles Computerprogramm zu liefern, ist die Verpflichtung zur Ablieferung des
Benutzerhandbuchs nicht bereits dadurch erfüllt, daß der Käufer eine Online-Hilfe einsehen und ausdrucken kann.
Allerdings hatte das Landgericht Hannover bereits im Jahr 1999, obwohl es im Grundsatz die selbe Auffassung vertritt, entschieden,
dass bei einfachen, selbsterklärenden Programmen auch ein digitales Handbuch ausreichen könne (Urt. v. 28.05.1999, Az.: 13 S 16/98;
Hervorhebung von uns):
Dieser Grundsatz gilt allerdings nur für komplizierte und komplexe Programme, nicht aber für übersichtliche und hinreichend
selbsterklärende Programme, bei denen ausreichende Informationen auf Diskette zur Verfügung gestellt werden”
In welcher Sprache muss das Handbuch vorliegen?
Aus Kostengründen wäre es für Ubisoft sicherlich vorteilhaft, wenn Ubisoft die ganze Welt mit einer englischen Version ausstatten
könnte. Di…
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