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Alles muss raus! Keine Fristangabe erforderlich

am 24.04.2007 von http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html

Das OLG Stuttgart (OLG Stuttgart, Urt.vom 29.03.2007 - Az. 2 U 122/06) hatte darüber zu befinden, ob eine Werbung für einen Räumungsverkauf - also einem Sonderverkauf bis nichts mehr auf Lager ist - ohne Zeitangabe wettbewerbsrechtswidrig sein kann.Nach § 4 Nr. 4 UWG werden strenge Anforderungen an die zu erteilenden Informationen bei Verkaufsförderungsmaßnahmen gestellt, da ansonsten die Werbung aufgrund mangelnder Transparenz unzulässig sein kann. Hierzu gehört insbesondere regelmäßig die Angabe des konkreten Zeitraumes, in welchem eine Verkaufsförderungsmaßnahme Geltung beansprucht.Die Beklagte des Rechtsstreites warb mehrfach für Preisnachlässe im Rahmen eines „Totalausverkaufs wegen Geschäftsaufgabe“, allerdings ohne Angabe des Zeitraums, in dem dieser durchgeführt werden sollte.Das OLG Stuttgart ist der Auffassung, dass eine Angabe des Zeitraumes in einem derartigen Falle nicht erforderlich sei. Das Gericht führt hierzu aus:Ein kalendermäßig bestimmter Zeitraum (Angabe eines Anfangszeitpunkts und entweder eines konkreten Enddatums oder aber einer nach Zeiteinheiten bemessenen Frist), innerhalb dessen die Verkaufsförderungsmaßnahme in Anspruch genommen werden kann, muss nach § 4 Nr. 4 UWG in der Werbung aber nur dann angegeben werden, wenn der Unternehmer eine solche Befristung auch tatsächlich vorgesehen hat. Will er hingegen die beworbene Verkaufsförderungsmaßnahme nicht innerhalb eines kalendermäßig fest bestimmten Zeitraums, sondern etwa bis zur Erschöpfung seiner Vorräte, einer derzeit noch nicht absehbaren Änderung der Rahmenbedingungen für seinen Einkauf oder „mit offenem Ende“ durchführen, so ist er nicht nach § 4 Nr. 4 UWG verpflichtet, in der Werbung einen kalendermäßig festgelegten Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen die Verkaufsförderungsmaßnahme, wie z. B. Preisnachlässe, in Anspruch genommen werden kann. Denn in einem solchen …

OLG Stuttgart: Sonderverkäufe ohne Endtermin sind nicht unlauter, Urt. v. 29.03.2007, Az. 2 U 122/06

Wettbewerbsrecht-Blog.de / Der Veranstalter eines Räumungsverkaufs wegen Geschäftsaufgabe handelt nach einem Urteil des OLG Stuttgart vom 29.03.2007 nicht unlauter, wenn er zu dessen tatsächlich nicht festgelegtem Zeitraum in der Werbung nichts angibt. Verkaufsförderungsm…

OLG Stuttgart: Sonderverkäufe ohne Endtermin sind nicht unlauter, Urt. v. 29.03.2007, Az. 2 U 122/06

Wettbewerbsrecht-Blog.de / Der Veranstalter eines Räumungsverkaufs wegen Geschäftsaufgabe handelt nach einem Urteil des OLG Stuttgart vom 29.03.2007 nicht unlauter, wenn er zu dessen tatsächlich nicht festgelegtem Zeitraum in der Werbung nichts angibt. Verkaufsförderungsm…

OLG Frankfurt a.M.: Geld-zurück-Garantie - Ist eine beworbene Geld-zurück-Garantie als Verkaufsförderungsmaßnahme zu qualifizieren, liegt grundsätzlich ein Verstoß gegen § 4 Nr. 4 UWG vor, wenn die Aufklärung über die Bedingungen der

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Unter dem Begriff der Verkaufsförderungsmaßnahme i.S.d. § 4 Nr. 4 UWG versteht das Gesetz nicht jede Maßnahme, die irgendwie geeignet sein kann, den Absatz zu fördern. Gleichwohl sind grundsätzlich geldwerte Vergünstigungen, die zur För…

OLG Karlsruhe: Nur heute 3. Januar - Foto- und Videokameras ohne 19% Mehrwertsteuer* - Bei der auf einen bestimmten Tag beschränkten Werbung mit einem Rabatt auf bestimmte Artikel, ist es für den durchschnittlichen Verbraucher klar und einde

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach §§ 3, 4 Nr. 4 UWG handelt unlauter, wer bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisnachlässen die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angibt. Ob die Werbung nach Form und Inhalt klar und eindeutig erkennen l…

OLG Stuttgart: billiger - Bewerbung befristeter Preisnachlässe - Zwar ist der Hinweis auf die Informationen über die Bedingungen eines Preisnachlasses auch über Links möglich. An der gebotenen Klarheit fehlt es aber dann, wenn ein deutlich h

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Preisnachlässe sind betragsmäßig oder prozentual festgelegte Abschläge vom angekündigten oder allgemein geforderten Preis. Der Begriff entspricht dem des früheren § 1 Abs. 1 RabattG . Eine Preissenkung als allgemeine Herabsenkung des No…

BGH: Urlaubsgewinnspiel - Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Werbung für ein Gewinnspiel.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. § 4 Nr. 5 UWG erfasst auch die Werbung für ein Gewinnspiel. 2. Die von dem Veranstalter bezweckte Anlockwirkung erreicht den Verbraucher bereits durch die Werbung für ein Gewinnspiel. Der mit § 4 Nr. 5 UWG verfolgte Schutzzweck gebietet es…

OLG Köln: Werbung mit Einführungsrabatt unter der Angabe „bis zu …” nicht irreführend

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Mit Urteil vom 12.10.2007 - 6 U 80/07 – entschied das OLG Köln, dass Werbung für Nutzfahrzeuge unter Angabe eines Einführungsrabatts mit dem Zusatz „bis zu …“ weder irreführend noch wegen Verstoßes gegen das…

OLG Hamm zum Begriff “Werbeware”

Recht und Alltag / In einem aktuellen Urteil vom 16.11.2006 (Az.: 4 U 143/06 ) hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm angenommen, dass die von einem Möbelhaus gestaltete Zeitungsanzeige, in welcher dem Kunden für die angebotenen Einrichtungsgegenstä…

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