Kindergeld und Krankenversicherung
Blickpunkt Recht & Steuern | 17. Januar 2007 — Im Rahmen der Prüfung der Einkommensgrenzen für die Gewährung von Kindergeld mindern auch Beiträge zu einer freiwilligen gesetz…
Steuervereinfachung ist grundsätzlich löblich. Das ist ein Thema was mich persönlich sehr interessiert. Sie sollte nur nicht zu Wettbewerbsverzerrungen, rechtsstaatswidrigen Be- oder Entlastungen führen. Die KoalitionDer Gesetzgeber hat im vergangenen Jahr das Steuervereinfachungsgesetz 2011 zu Stande gebracht. Vom Referentenentwurf des BMF bis zum BGBl ist natürlich auf dem parlamentarischen Basarim politischen Betrieb etwas liegen geblieben. Aber eine Vorschrift, die maßgeblich Studenten interessieren könnte hat es ins Ziel geschafft. Art. 1 Nr. 17 § 32 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 werden die Sätze 2 bis 10 durch folgende Sätze ersetzt: Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung und eines Erststudiums wird ein Kind in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne der §§ 8 und 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch sind unschädlich. Die Vorschrift ist recht unscheinbar und für den Laienunbefangenen Leser nicht zu verstehen. Man muss dazu wissen, was in der Fassung bis 31.12.2011 in besagten Sätzen 2 bis 10 geregelt wurde. Dahinter verbarg sich die sog. Begrenzung des Kindergelds / Kinderfreibetrags für die erwachsenen Kinder bis vollendetem 25. Lebensjahr, deren eigene "Einkünfte und Bezüge" selbst deren sächliches Existenzminimum sicherstellten. Durchaus eine sinnvolle Regelung: Kindergeld / Kinderfreibetrag erhalten die Eltern eines Kindes nur dann zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums, wenn das Kind selbst nicht sein Existenzminimum bestreiten kann. Die Regelung wurde in der Form 1996 eingeführt. Nach Satz 1 Nr. 1 und 2 wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, von nicht mehr als 12.000 Deutsche Mark im Kalenderjahr hat. Bezüge, die für besondere Ausbildungszwecke bestimmt sind, bleiben hierbei außer Ansatz; Entsprechendes gilt für Einkünfte, soweit sie für solche Zwecke verwendet werden. Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für eine Berücksichtigung nach Satz 1 Nr. 1 oder 2 nicht vorliegen, ermäßigt sich der Betrag nach Satz 2 um ein Zwölftel. Einkünfte und Bezüge des Kindes, die auf diese Kalendermonate entfallen, bleiben außer Ansatz. Ein Verzicht auf Teile der zustehenden Einkünfte und Bezüge steht der Anwendung der Sätze 2 und 4 nicht entgegen. Eigentlich eine klare Vorschrift, insoweit man den Einkünftebegriff im Sinne des EStG verstand. Dann blieb nur noch die Unwägbarkeit des "Bezügebegriffs". Die Finanzgerichtsbarkeit tat ihr bestes den Begriff auszulegen (vgl. nur BFH v. 26.09.2000, VI R 85/99, BStBl. II 2000, 684). Und so wurde in 15 Jahren aus der ursprünglichen Vorschrift folgendes Ungetüm (statt 122 Wörter nunmehr fast verdo…
» Vollständiger ArtikelBlickpunkt Recht & Steuern | 17. Januar 2007 — Im Rahmen der Prüfung der Einkommensgrenzen für die Gewährung von Kindergeld mindern auch Beiträge zu einer freiwilligen gesetz…
STEUERRECHT | 25. August 2010 — BFH-Urteil vom 17.06.2010 – III R 34/09 (Änderung der Rechtsprechung) Presseerklärung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 74: …
Rechtslupe | 10. Dezember 2008 — In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof zu der Frage Stellung genommen, welche Anforderungen an die Feststellung eine…
Blickpunkt Recht & Steuern | 18. Januar 2006 — Geht ein volljähriges Kind nach Abitur und anschließendem Zivildienst bis zum Beginn des Studiums einer Vollzeiterwerbstätigkei…
Steuerpraxis | 6. Oktober 2009 — Arbeitgeberanteile an vermögenswirksamen Leistungen sind bei der Berechnung des Jahresgrenzbetrags nicht als Einkünfte und Bezü…
STEUERRECHT | 7. Februar 2007 — BFH-Urteil vom 16.11.2006 - III R 15/06 Bundesfinanzhof (BFH) Presseerklärung Nr. 13: “Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v…
Rechtslupe | 17. November 2011 — Die Beteiligung am Nachlass nach einem verstorbenen Elternteil führt nicht zu einem Bezug des Kindes im Sinne von § 32 Abs. 4 S…
scheidungsfix | 3. April 2012 — Bisher gab es für den Bezug von Kindergeld eine Einkommensgrenze von 8.004,00 € für das Erststudium bzw. die Erstausbildung. …
Rechtslupe | 25. August 2011 — Bei der Prüfung, ob der Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG überschritten ist, sind Unterhaltsleistungen des verheirateten …
fachanwaltsliste.de | 12. August 2010 — Pressemitteilung Nr. 61/2010 vom 12. August 2010 Beschluss vom 27. Juli 2010 – 2 BvR 2122/09 – Der Beschwerdeführer bezog f…
Schober, Verfassungsrechtliche Restriktionen für den vereinfachenden Einkommensteuergesetzgeber, 2009, Buch, Wissenschaft, 978-3-8329-5079-8, portofrei
Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) Stand 2011 (Änderungen zur Fassung 2010 sind dargestellt)