Unbeleckt
Das interessiert doch wieder keine Sau... | 26. Juli 2007 — vom Wissen über die Gegebenheiten bei eBay muss wohl eine Pforzheimer Amtsrichterin gewesen sein, die den Käufer eines Navis we…
Wenn die bei SPON berichtete Rechtsauffassung einer Pforzheimer Amtsrichterin Schule macht, bekommen Tausende (noch) zufriedener Schnäppchenjäger bei ebay bald Post von der Staatsanwaltschaft:
Da hat sich der eBay-Käufer gefreut: Für 681 Euro inklusive Versandkosten bekam er den Zuschlag für ein Navigationssystem. Neupreis: 2137 Euro. Alles schien sauber: Der Verkäufer war ein eBay-"Powerseller" mit vielen positiven Bewertungen. Das Gerät kam, der Käufer baute es in seinen VW-Golf ein und alles funktionierte. Bis er das Gerät wieder bei der Polizei abgeben musste - ohne Entschädigung. Diebesgut! Jetzt hat das Amtgericht Pforzheim entschieden: Der Käufer hat sich strafbar gemacht, wegen Hehlerei. Strafe: 1200 Euro plus Verfahrenskosten.
Im Detail begründet die Richterin das Urteil so:
Der bei der Auktion erzielte Höchstpreis war zu niedrig: "Der Angeklagte wusste, dass das Neugerät mindestens dreimal so viel kostete, wie er aufwenden musste." Der Startpreis war zu niedrig. Der Käufer hätte wegen des Verhältnisses zwischen Neu- und Verkaufspreis misstrauisch werden müssen. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Preis bei einer Auktion zustande kam: "Zwar werden bei einer solchen auch Waren unter ihrem Wert verkauft, hier jedoch lag das Mindestgebot bei 1 Euro." Das Gerät wurde als "nagelneu" verkauft und stellte sich nach Erhalt tatsächlich als neuwertig heraus. Und abgesehen von diesem offensichtlich sehr günstigen Kaufpreis war es für "den Angeklagten ersichtlich, dass das Gerät von Polen aus verkauft wurde, was eine Rechtsverfolgung zumindest erschwerte.""Mindestgebot 1 Euro" - höchst verdächtig! Selten so einen Schwachsinn gehört! Völlig zu Recht hat der Verteidiger Berufung gegen das Urteil eingelegt. Soviel militante Unkenntnis des Handels bei ebay dürfte wohl selbst in Richterkreisen eher selten sein und schon fast eine Anzeige wegen Rechtsbeugung rechtfertigen - wenn deren Erfolgsaussichten nicht bekanntlich ohnehin gegen Null gingen.
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Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 21. August 2007 — Praxisferne Urteile mit Internbetbezug gibt es leider immer wieder. Dies zeigt eindrucksvoll das Urteil des AG Pforzheim vom 26.06…
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Handakte WebLAWg | 2. August 2007 — Ein mehr als kurioses Urteil hat jetzt das Amtsgericht Pforzheim gefällt. Auf der Auktionsplattform ebay hat ein Käufer ein N…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 2. August 2007 — 1. Bei einer eklatanten Differenz zwischen dem üblichen Neupreis und dem Verkaufspreis eines neuen Produkts (hier: Navigationsgerä…