Alle Jahre wieder: Verjährung der Ansprüche aus 2007

Wie in jedem Jahr sollte man sich langsam aber sicher um seine Forderungen aus dem Jahr 2007 kümmern.

Selbst wenn Sie seit Jahren ihr tristes Dasein in einem dunklen Aktenordner mit der Aufschrift “Offene Posten” fristen ist es nicht zu spät noch etwas zu retten. Hierzu ist jedoch etwas Eile geboten, denn zum 31.12.2010 verjähren die Ansprüche aus dem Jahr 2007.

Um die Verjährung wirksam zu unterbrechen gibt es einige Möglichkeiten wie beispielsweise die Klageerhebung oder auch die Beantragung eines Mahnbescheids.

Die in den meisten Fällen sinnvollste, schnellste und auch kostengünstigste Möglichkeit die Verjährung der Ansprüche zu verhindern ist die Titulierung der Forderung mittels Mahn- und Vollstreckungsbescheid. Neben der deutlich kürzeren Bearbeitungsdauer fällt auch nur eine einfache Gerichtsgebühr an. Bei der Titulierung mittels Klage ist es hingegen eine dreifache Gerichtsgebühr.

Unser Rat:Kontrollieren Sie spätestens bis Ende November Ihre Außenstände hinsichtlich der Rechnungen und Ansprüche aus dem Jahr 2007 und rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich unter 07452 9292722 an. Wir beraten Sie gerne im Hinblick auf die verschiedenen Möglichkeiten Ihre Ansprüche auch nach dieser Zeit noch erfolgre…

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Themen: Stuttgart , Vollstreckungsbescheid , Verjährung , Mahnbescheid , Ansprüche Aus 2007 , Forderungen 2007 , Titulierung

Erschienen 31. Oktober 2010 auf http://www.stuttgart-inkasso.de.

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