Alle Jahre wieder die Freiwilligkeit von Bonuszahlungen
am 04.12.2007 von http://www.paluka.de/Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.10.07, 10 AZR 825/06. Arbeitgeber vereinbaren häufig in ihren Standardarbeitsverträgen Bonuszahlungen, die unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit stehen. Gleichzeitig sollen geleistete Bonuszahlungen zurückzuzahlen sein, sollte der "belohnte" Arbeitnehmer zu einem bestimmten Stichtag, häufig zum Ende des 1. Quartals des Folgejahres, ausscheiden. Diesem Vorgehen hat das BAG einmal mehr einen klaren Riegel vorgeschoben. In der maßgeblichen Entscheidung enthielt der Arbeitsvertrag eine Klausel, wonach die Bonuszahlung in jedem Falle freiwillig erfolgt und keinen Rechtsanspruch für die Zukunft begründet. Eine weitere Klausel regelte, dass der Anspruch auf die Bonuszahlung entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis am 01.04. des Folgejahres gekündigt ist. Der Arbeitnehmer hatte vor diesem Stichtag gekündigt und vor dem BAG sein Recht auf die erhaltene Bonuszahlung durchgesetzt. Laut BAG - so die Pressemitteilung Nr. 74/07 - handelt es sich bei den zur Bonuszahlung getroffenen Vereinbarungen um vom Arbeitgeber vorformulierte Allgemeine Vertragsbedingungen. Soweit diese einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers …
Bundesarbeitsgericht zu AGB und Bonuszahlungen
recht verständlich / Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt zur Frage Stellung bezogen, wie Regelungen in vorformulierten Arbeitsverträgen zu Bonuszahlungen und zu Stichtagsklauseln zu bewerten sind. Wird vom Arbeitgeber ein vorformulierter Arbeitsvertrag verwendet, so unt…
BAG: Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen – Urt. v. 30.07.2008, Az. 10 AZR 606/07
Arbeitsrecht-Blog.de / Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsklauseln um eine aktuelle Entscheidung zur Wirksamkeit von Freiwilligkeitsvorbehalten für Sonderzahlungen im Arbeitsvertrag erweitert. Mit diesem aktuell…
Sonderzahlung: Freiwilligkeitsvorbehalt kann ausgeschlossen werden
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der Arbeitgeber kann bei Sonderzahlungen - anders als bei laufendem Arbeitsentgelt - grundsätzlich einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Leistung für künftige Bezugszeiträume ausschließen. Nicht jeder Ausschluss ist jedoch wirksam. Hier…
BAG: Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen kann als AGB unwirksam sein
anwalt-kiel.com / Das Bundesarbeitsgericht - 10 AZR 606/07 - hat zum Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen entschieden. Im streitigen Arbeitsvertrag war eine Gratifikation ausdrücklich zugesagt worden. In einer weiteren Klausel war geregelt, dass die Gratifika…
BAG fordert klare Regelungen für Bonuszahlungen
Handakte WebLAWg / Das BAG hat klare Regelungen für Bonuszahlungen gefordert, die vor allem im Bankgewerbe üblich sind. Wenn der Bonus fester Bestandteil des Gehalts sei, müsse er in jedem Falle gewährt werden, auch wenn in den Verträgen von freiwilligen Zahlungen…
Pauschale Kürzung der Überhangprovision unwirksam
andreas-buschmann.net / Was passiert mit der Provison, wenn der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet und das Geschäft, für das dem Arbeitnehmer die Provision zusteht, noch nicht vollständig ausgeführt ist? Steht dem Arbeitnehmer die Provision dann als so…
