Alle Hacker in einen Topf

Pressemitteilung des BMJ vom 20.09. (via Kiefer-Paulsen):

Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität beschlossen. Der Entwurf schließt Regelungslücken vor allem im Bereich des „Hacking“, d.h. dem „Knacken“ von Computersicherheitssystemen, und der Computersabotage. (…)

Künftig soll bereits der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen unter Strafe gestellt werden (§ 202a StGB). Ein Verschaffen von Daten wird nicht mehr erforderlich sein. Damit wird klargestellt, dass „Hacking“ strafbar ist.

Wikipedia sagt:

In der Computersicherheit ist ein Hacker jemand, der mit seinem Fachwissen Sicherheitslücken sucht, ausnutzt und damit (manchmal in Verbindung mit zusätzlichen Taktiken) unter Umgehung der Sicherheitsvorkehrungen Zugriff auf ein Rechnersystem erlangt oder Zugang zu einer sonst geschützten Funktion eines Computerprogramms erhält bzw. dabei hilft, solche Schwachstellen zu erkennen und zu beseitigen.

Und wer soll dann die Sicherheitslücken finden?

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Themen: Bmj , Hacker

Erschienen 9. Oktober 2006 auf http://www.ra-blog.de.

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