Alle guten Dinge sind zwei (, drei oder vier)
am 01.06.2006 von J!Blawg - Das Jura Blog aus Münster
Wenn man will, kann man (Freischuss eingerechnet) insgesamt vier Mal zukünftig in NRW ins Examen gehen:
Rechtsreferendare sollen nach dem Willen der nordrhein-westfälischen Landesregierung die Möglichkeit bekommen, das bestandene zweite juristische Staatsexamen mit dem Ziel einer Notenverbesserung zu wiederholen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am 30.05.2006 in Düsseldorf beschlossen, wie Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) mitteilte.
Gebühr bei Teilnahme am Verbesserungsversuch
Der Gesetzentwurf sieht eine kostendeckende Gebühr für den Verwaltungsaufwand vor, der durch den Verbesserungsversuch entsteht. Die genaue Höhe der Gebühr muss noch in einer Rechtsverordnung festgelegt werden. Sofern der Landtag das Gesetz beschließt, wird es mit Wirkung zum 01.01.2007 in Kraft treten. Der Notenverbesserungsversuch soll denjenigen Referendaren offen stehen, die am 01.12.2004 oder später erstmals in das Referendariat eingetreten sind.
(via beck-aktuell)
NRW: Verbesserungsversuch für geprüfte Rechtsreferendare eingeführt
ElbeBlawg / Rechtsreferendare sollen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit bekommen, das bestandene zweite juristische Staatsexamen mit dem Ziel einer Notenverbesserung zu wiederholen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am 30.05.2006 in D&…
NRW: Verbesserungsversuch im 2. Staatsexamen
Vertretbar Weblawg / Nach einer Meldung bei beck-aktuell beabsichtigt das Land NRW, auch im zweiten Staatsexamen einen Verbesserungsversuch nach dem Modell des “Freischuss” im ersten Staatsexamen einzuführen. Wer mit dem Ergebnis im bestandenen ersten Versuc…
Neues Spiel, neues Glück
Jurabilis / Ein neuer Ansatz? Rechtsreferendare sollen nach dem Willen der nordrhein-westfälischen Landesregierung die Möglichkeit bekommen, das bestandene zweite juristische Staatsexamen mit dem Ziel einer Notenverbesserung zu wiederholen. Was im ersten Exam…
Verbesserungsversuch am GPA für das Zweite Examen
ElbeBlawg / Heute hat er [der Hamburger Senat] den Weg frei gemacht für einen entsprechenden Staatsvertrag mit den Ländern Bremen und Schleswig-Holstein. Künftig können die Prüflinge spätestens vier Monate nach der mündlichen…
Verbesserungsversuch für das 2. Examen in Hamburg eingeführt
ElbeBlawg / Wie der Personalrat für Referendare mitteilt, hat die Hamburgische Bürgerschaft als letztes der drei GPA-Bundesländer (Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen) der Einführung des Verbesserungsversuchs für das zweite Staatsexam…
Hamburg will Verbesserungsversuch im 2. Examen einführen
ElbeBlawg / Der Hamburger Senat will sich für eine Änderung der Prüfungsordnung einsetzen, die es erfolgreichen Kandidaten im zweiten juristischen Staatsexamen ermöglichen soll, die Prüfung zu wiederholen, um die Note zu verbessern. Die…
Zweites juristische Staatsexamen in NRW
Handakte WebLAWg / Rechtsreferendare und -referendarinnen in Nordrhein-Westfalen können ab 01.01.2007 in der zweiten juristischen Staatsprüfung einen Wiederholungsversuch zum Zwecke der Notenverbesserung machen. Das entsprechende - vom Landtag bereits am 27.09.2006…
Müller-Piepenkötter und die JVA Heinsberg
RA-Blog / Heute mal eine alte Nachricht, die mir gerade erst aufgefallen ist. Die nordrhein-westfälische Justizministerin war kürzlich zum Händeschütteln um sich zu informieren in der JVA Heinsberg. In einer Meldung des Rechtsausschusses des Landtages hei…
Landesregierung in NRW beschließt Verbraucher-Informationsgesetz
JuracityBlog / Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will den Verbraucherschutz stärken und hat den Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes beschlossen. Nachdem ein einheitliches Gesetz auf Bundesebene im Dezember wegen verfassungsrechtlicher Bedenk…
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