Alkoholverbot für Fahrerlaubnisneulinge

Für Fahranfänger unter 21 Jahren soll künftig ein absolutes Alkoholverbot am Steuer gelten. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundestag in der Nacht verabschieden will. Ursprünglich hatte die Bundesregierung die 0,0-Promille-Grenze nur für die zweijährige Probezeit vorgesehen. Auf Drängen des Bundesrates wurde das Alkoholverbot aber neben der Probezeit auch an eine Altersgrenze gekoppelt. Nach dem 21. Geburtstag gilt - sofern die Probezeit dann abgelaufen ist - die allgemeine Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Q…

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Themen: Bundestag , Promille , Absolutes

Erschienen 24. Mai 2007 auf http://verkehrsunfall.beeplog.de.

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