Alkoholtod auf der Betriebsfeier - Arbeitgeber haftet nicht

Schaut ein Mitarbeiter auf einer betrieblichen Bootsfeier zu tief ins Glas, trägt der Gast- und Arbeitgeber keine Verantwortung für einen tödlichen Sturz. Mit dieser Entscheidung wies das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Schadensersatzklage einer Witwe zurück, deren Mann nach einer Firmenfeier auf einem Schiff vor Malta mit 2,99 Promille im Blut tot aus dem Meer geborgen wurde (OLG Frankfurt a.M., Az. 17 U 11/07).

Wie die Deutschen Anwaltshotline berichtet, behauptete die Frau, dass die Sicherheitsvorkehrungen auf dem Boot unzureichend gewesen seien und der Arbeitgeber dafür einzustehen habe. Dem widersprachen jedoch die Frankfurter Richter. “Die Teilnehmer einer Betriebsfeier sind für ihren Alkoholkonsum in der Regel selbst verantwortlich”, erklärte Rechtsanwältin Tanja Leopold. Dies gelte auch, wenn es sich um ein Vergnügen im Rahmen einer Pflichtkonf…

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Themen: Rechtsprechung , Fundsachen , Olg Frankfurt , Oberlandesgericht Frankfurt , Malta , Blut , Alkohol Betriebsfeier Arbeitgeber

Erschienen 6. Dezember 2007 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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