Alkoholfahrten können sehr schnell sehr teuer werden
am 20.02.2007 von http://ra-melchior.blog.de
Ein (fast) alltäglicher Fall - der Mandant hat in erheblich alkoholisiertem Zustand mit seinem PKW drei andere PKWs zusammengeschoben (Fremdschaden ca. 7.500.- €). Vielleicht ein Grund, sich - und anderen - einmal wieder die Kosten einer solchen Veranstaltung vor Augen zu führen:
Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung nimmt Regress, allerdings beschränkt auf 5.000.- €.
Der (noch finanzierte) eigene PKW ist Schrott, die Vollkaskoversicherung zahlt nicht wegen grober Fahrlässigkeit (Trunkenheit). Die Finanzierungsverpflichtungen laufen weiter, derzeit noch ca. 3.500.- €.
Die Geldstrafe wird mindestens 35 Tagessätze betragen, hier also ca. 1.050.- €.
Hinzu kommen - je nach Verlauf des Verfahrens - Anwalts- und Gerichtskosten von ca. 900.- bis 1.000.- €.
Bei einer Blutalkoholkonzentration von über 1,6 ‰ ist eine MPU (auch Idiotentest genannt) zwingend, diese kostet 332.- €.
Der finanzielle Schaden beläuft sich hier also auf fast 11.000.- €.
Glück im Unglück, dass der Mandant sich nach dem Unfall nicht auch noch unerlaubt …
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