Alkoholbedingter Zusammenstoß mit Zug führt zum Entzug der Waffenbesitzkarten
am 25.09.2007 von Recht und Alltag
Eine Verurteilung wegen fahrlässigen Eingriffs in den Schienenverkehr in Tateinheit mit fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung infolge Trunkenheit ist geeignet, den Widerruf der Waffenbesitzkarten zu rechtfertigen. Dies hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden am 14.09.2007 (Az.: 8 K 570/07) entschieden.
Der Kläger war trotz 2,34 Promille Blutalkohol in Bielefeld-Quelle Auto gefahren, um Pizza zu holen. Dabei umfuhr er die geschlossenen Halbschranken eines Bahnübergangs, so dass es zur Kollision mit einem Zug kam. Nach der strafrechtlichen Verurteilung des Klägers, der im Kreis Gütersloh wohnt, hatte die Kreispolizeibehörde Gütersloh seine Waffenbesitzkarten widerrufen. Der Vorfall zeige die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit des Klägers. Gegen den Widerruf wandte der Kläger ein, man habe ihm zwischenzeitlich seine Fahrerlaubnis wiedererteilt. Daraus folge schon, dass er frei von charakterlichen Mängeln sei, so dass eine Ausnahme vom Regelfall der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit vorliege.
Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Bei einer strafrechtlichen Verurteilung von 80 Tagessätzen zu je 40,00 € sei von der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit regelmäßig auszugehen. Ein Ausnahmefall komme hier nicht in Betracht. Eine …
Zuviel Alkohol, ein Zug und keine Waffen mehr
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Widerruf von Waffenbesitzkarten bei “Altbesitz”
Blickpunkt Recht & Steuern / Eine vor Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes kann nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltugnsgerichts wegen Unzuverlässigkeit widerrufen werden, auch wenn die Handlung, die nach dem seit 2002 geltenden Waffenrecht die…
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Radfahrerin mit 1,62 Promille
Blickpunkt Recht & Steuern / Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Mainz zu Recht hat die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einer Frau in mittleren Jahren aus dem Kreis Mainz-Bingen infolge einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis e…
Führerscheinentzug ist auch bei einer Fahrt mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss möglich
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad kann die Fahrerlaubnisbehörde dem Betroffenen mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entziehen. Diese Klarstellung traf das Verwaltungsgericht (VG) Mainz im Fall einer Radfahrerin. Weil sie ohne Lich…
