Alimente vom Arzt
am 24.11.2006 von Lichtenrader NotizenWieder einmal: Fehler Dritter bei Verhütungsmaßnahmen führen zu Unterhaltspflichten als Schadensersatzpflicht. Hier die Pressemeldung des BGH:Die Klägerin ist Mutter eines im Dezember 2002 geborenen gesunden Sohnes. Sie verlangt von ihrem Gynäkologen, dem Beklagten, aus eigenem und aus abgetretenem Recht des Kindsvaters Ersatz des den Eltern durch die Unterhaltsverpflichtung entstandenen und noch entstehenden Schadens. Der Beklagte hatte es übernommen, der Klägerin im Januar 2002 das lang wirkende Verhütungsmittel Implanon zu verabreichen. Bei diesem Präparat handelt es sich um ein circa 3 mm starkes und wenige Zentimeter langes Plastikröhrchen, welches oberhalb der Ellenbogenbeuge unter die Haut eingebracht wird. Der Beklagte hat die Behandlung abgerechnet, die Klägerin hat sie bezahlt. Im Juli 2002 stellte der Beklagte bei der Klägerin eine Schwangerschaft in der 16. Woche fest. Das Implanon-Implantat konnte nicht mehr gefunden werden. Der Wirkstoff des Implanons konnte im Blut der Klägerin nicht nachgewiesen werden. Die Klägerin konnte wegen der Schwangerschaft und der Betreuung des Kindes eine ihr zugesagte Arbeitsstelle nicht antreten. Der Vater des Kindes, den die Klägerin im Zeitpunkt der Zeugung etwa seit einem halben Jahr kannte, hat die Vaterschaft anerkannt, lebt aber nicht mit der Klägerin zusammen. Er kommt seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem gemeinsamen Sohn nach.Die Klägerin hat dem Beklagten vorgeworfen, dass ihm beim Einsetzen des Verhütungsmittels ein Behandlungsfehler unterlaufen sei. Das Oberlandesgericht hat den Beklagten verurteilt, an die Klägerin Unterhaltsschadensersatz für den zurück liegenden Zeitraum (Dezember 2002 bis Dezember 2005) und bis zum Eintritt der Volljährigkeit des Sohnes monatlich im Voraus in Höhe von 270 % des Regelbetrages der …
BGH: Gynäkologe muss nach fehlerhafter Verhütungsmaßnahme für Unterhaltsschaden aufkommen
JuracityBlog / So entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom heutigen Tage - Aktenzeichen VI ZR 48/06 - und bestätigte die Vorinstanz, die ein Behandlungsfehler des beklagten Gynäkologen beim Einsetzen des Verhütungsmittel festgestellt hat und ei…
Unterhaltslast für Kind als Schaden -
Rechtblog / Sachverhalt: Die bei Geburt ihres Sohnes 21jährige Klägerin verlangt vom Beklagten, einem Gynäkologen, Ersatz für den Unterhalt für ihr 2002 geborenes Kind, den sie und der nichteheliche Vater leisten müssen. Der Vater,…
Frauenarzt haftet für missglückte Verhütung
Recht und Alltag / Eltern können für ein ungewolltes Kind Schadenersatz vom Frauenarzt verlangen, wenn dieser bei der Verhütungsbehandlung der Frau einen Fehler gemacht hat. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Urteil v…
Onkel Doktor zahlt
Handakte WebLAWg / Der Gynäkologe hatte der 21 Jahre alten Klägerin ein sogenanntes “Verhütungsstäbchen” oberhalb der Ellenbeuge implantiert. Fünf Monate später erschien die Klägerin in der Praxis: sie war bereits in der 16. Woche schwanger. Das Imp…
BGH: Frauenarzt muss Alimente zahlen
Handakte WebLAWg / Der BGH hat mit seinem Urteil vom 14.11.2006, Az. VI ZR 48/06 nun auch für nicht verheiratete Paare bestätigt, was bislang bereits für verheiratete Paare galt: Steht ein nachgewiesener Behandlungsfehler beim Einsetzen eines Verhütungsmittels fest…
Zum Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis
Recht und Alltag / Das für Handlungsgehilfen in § 60 HGB ausdrücklich geregelte Wettbewerbsverbot beruht auf dem allgemeinen Rechtsgedanken, dass der Arbeitnehmer während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses Wettbewerb zu Lasten seines Arbeitgebers unterlassen mu…
