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ALG-II und Datenschutz

am 09.08.2005 von RA-Blog

Die Bundesagentur für Arbeit läßt gemäß Spiegel und Pressemitteilung des Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar in einer Telefon-Befragung von einem beauftragten Call-Centerer sensible Sozialdaten von 1,2 Millionen ALG-II-Beziehern erheben. Zweck der Befragung ist das Aufspüren von Leistungsempfängern die nicht arbeitslos im Sinne des Gesetzes sind. Die Leistungsbezieher werden ohne vorherige schriftliche Ankündigung von teils dürftig ausgebildeten Call-Center-Mitarbeitern angerufen.
Aufgrund der zunehmenden Flut von Telefonwerbung u.ä. gehe ich davon aus, dass viele Betroffene die Echtheit der Anrufer bezweifeln werden. Und einfach auflegen.

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