ALG II: Tilgungsraten zum Kauf von Wohneigentum werden nicht übernommen
am 06.03.2007 von Recht und Alltag
Zu den angemessenen Leistungen für die Unterkunft, auf die hilfebedürftige Langzeitarbeitslose Anspruch haben, gehört nicht die Übernahme von Tilgungsraten für Darlehen, die dem Aufbau von Wohneigentum dienen. Dies entschied in einem gestern veröffentlichten Beschluss der 7. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (Az.: L 7 AS 225/06 ER; unanfechtbar).
Unterkunftskosten werden Langzeitarbeitslosen von den Kommunen in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erstattet, wenn sie angemessen sind. Das können Mietkosten, aber auch Darlehenszinsen für selbst genutztes Wohneigentum sein. Tilgungsraten gehören nicht dazu, weil sie der unmittelbaren Vermögensbildung dienen und dies, so die Darmstädter Richter, nicht Zweck der Grundsicherung für Arbeitssuchende sei. Der Aufbau von …
AlG II-Empfänger haben keinen Anspruch auf Übernahme von Darlehenszinsen
Recht und Alltag / Geringverdiener, die Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II haben, können die Kosten für Darlehenszinsen nicht vom Einkommen absetzen und damit Anspruch auf höheres AlG II erheben. Das entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss de…
Tilgungsleistungen für ein Einfamilienhaus beim SGB II nicht berücksichtigungsfähig
Recht und Alltag / Zu den nach dem SGB II zu gewährenden Leistungen zählen u.a. die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus gehören hierzu die Zinszahlungen des Leistungsempfängers. Dagegen können nach einem Geric…
Auch modernisierte Wohnungen im kommunalen Wohnungsbau können angemessen sein
Recht und Alltag / AlG II-Träger müssen Mieten kommunaler Wohnungsträger auch dann als angemessene Kosten der Unterkunft übernehmen, wenn die Wohnungen einfach modernisiert wurden und dies mit einer Mieterhöhung verbunden war. Dies gilt, solange die Modernisierung…
Existenzgründungszuschüsse dürfen nicht auf das Einkommen angerechnet werden
Recht und Alltag / Existenzgründungszuschüsse (EGZ) dienen einem anderen Zweck als das Arbeitslosengeld II. Sie dürfen daher bei AlGII-Empfängern nicht als Einkommen angerechnet werden. Das entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss (Az.: L 7 AS 168/06 ER…
Tilgungsraten für selbstgenutzte Eigentumswohnung sind Kosten der Unterkunft
Anwalt bloggt / Nach einer Entscheidung des SG Detmold in dem Verfahren S 8 AS 37/05 vom 16.02.2006 sind angemessene Tilgungsraten für die selbst genutzte Eigentumswohnung als Kosten der Unterkunft bei der Bedarfsberechnung zu berücksichtigen. Gegen diese Entsche…
ALG II: Darlehen für Mietkautionen müssen nicht getilgt werden
Recht und Alltag / Wer als Empfänger von Arbeitslosengeld II in eine Wohnung angemessener Größe umzieht und für die neue Wohnung Kaution zahlen muss, erhält die Geldleistungen für eine Mietkaution in der Regel als Darlehen. Dieses Darlehen darf nicht mit den Gru…
Keine Pauschalen für Heiz- und Nebenkosten als Grundlage der Leistung
Recht und Alltag / Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende darf der Leistungsträger keine Pauschalen für Heiz- und Nebenkosten ohne Prüfung des konkreten Einzelfalles zur Grundlage seiner Leistung machen. Dies entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfa…
