ALG II: Stromkostenrückzahlungen sollen nicht als Einkommen angerechnet werden
am 28.11.2007 von http://www.sokolowski.org/blog/
Stromkosten-Rückerstattungen an Arbeitslosengeld-II-Empfänger sollen nicht als Einkommen angerechnet werden. Dafür hat sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 28.11.2007 ausgesprochen.
Der Petitionsausschuss beschloss einvernehmlich, die zugrundeliegende Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. In der öffentlichen Petition, die von 689 Personen unterstützt wurde, wurde gefordert, dass bei Empfängern von Arbeitslosengeld II, die ihre Energiekosten aus ihrem Bedarfssatz bezahlen, ein Guthaben, das nach Abrechnung der tatsächlichen Kosten verbleibt, nicht als Einkommen angerechnet wird. In einer vom Petitionsausschuss eingeholten Stellungnahme führte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus, dass es sich bei der Erstattung zu hoher Vorauszahlungen um eine Einnahme für den Hilfebedürftigen handele. Da das Arbeitslosengeld II nur bei Hilfebedürftigkeit geleistet werde, seien grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert als Einkommen zu berücksichtigen. Dieser Auffassung schloss sich der Petitionsausschuss nicht an. Der Hilfebedürftige müsse, so der Ausschuss, nur für den Strom bezahlen, den er auch tatsächlich verbraucht. Würde ihm die Rückererstattung eines Guthabens als Einkommen angerechnet, …
Wie gewonnen, so zerronnen
Recht und Alltag / Gewinnt ein Langzeitarbeitsloser in einem Gewinnspiel einen PKW, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II, bis der Wert des Wagens verbraucht ist. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines Familienvaters aus Iserlohn mit Beschluss…
Änderungen für unter-25-jährige ALG II Empfänger zum 1. Juli 2006
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