AlG II-Empfänger haben keinen Anspruch auf Übernahme von Darlehenszinsen
am 10.01.2007 von Recht und Alltag
Geringverdiener, die Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II haben, können die Kosten für Darlehenszinsen nicht vom Einkommen absetzen und damit Anspruch auf höheres AlG II erheben. Das entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss der 9.
Senat des Hessischen Landessozialgerichts (Az.: L 9 AS 213/06 ER – unanfechtbar).
Im aktuellen Fall ging es um Darlehenszinsen für ein Auto in Höhe von rund 140 € monatlich. Die Arbeitsagentur hatte es abgelehnt, diese Kosten vom Einkommen des AlG II-Beziehers abzuziehen und ihm entsprechend höhere Leistungen zu gewähren. Der dagegen beantragte einstweilige Rechtsschutz blieb in beiden Instanzen ohne Erfolg. Zins- und Tilgungsraten für ein KfZ-Darlehen seien, so die Darmstädter Richter, nicht einkommensmindernd zu berücksichtigen. Der Kläger könne nur die allen Erwerbstätigen zustehende Entfernungspauschale für Fahrten von und zum …
ALG II: FÜR MANCHE MEHR
LawBlog / Auch Selbstständige und Geringverdiener können nach der Hartz-Reform unter Umständen Leistungen bekommen. Vor allem bei niedrigem Einkommen und unterhaltspflichtigen Kindern gibt es Zahlungen, die bisher so nicht möglich waren. Ein interessanter…
ALG II: Tilgungsraten zum Kauf von Wohneigentum werden nicht übernommen
Recht und Alltag / Zu den angemessenen Leistungen für die Unterkunft, auf die hilfebedürftige Langzeitarbeitslose Anspruch haben, gehört nicht die Übernahme von Tilgungsraten für Darlehen, die dem Aufbau von Wohneigentum dienen. Dies entschied in einem gestern ver…
ALG II: Darlehen für Mietkautionen müssen nicht getilgt werden
Recht und Alltag / Wer als Empfänger von Arbeitslosengeld II in eine Wohnung angemessener Größe umzieht und für die neue Wohnung Kaution zahlen muss, erhält die Geldleistungen für eine Mietkaution in der Regel als Darlehen. Dieses Darlehen darf nicht mit den Gru…
Existenzgründungszuschüsse dürfen nicht auf das Einkommen angerechnet werden
Recht und Alltag / Existenzgründungszuschüsse (EGZ) dienen einem anderen Zweck als das Arbeitslosengeld II. Sie dürfen daher bei AlGII-Empfängern nicht als Einkommen angerechnet werden. Das entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss (Az.: L 7 AS 168/06 ER…
Bafög-Empfänger können Mietzuschuss beanspruchen
Recht und Alltag / Studenten und Auszubildende, die im Prinzip nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) gefördert werden können, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Dennoch können sie einen Mietzuschuss nach dem SGB II beanspruchen, wenn sie m…
Ehegatten-Einkommen darf zur Beitragsbemessung bei Rentnern herangezogen werden
Recht und Alltag / Bei freiwillig versicherten Rentnerinnen und Rentnern dürfen Krankenkassen das Einkommen des Ehegatten mitberücksichtigen, um den Beitragssatz festzulegen. Das entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 8. Senat des Hessischen Landessozi…
Zeit des AlG II-Bezuges gilt immer als Vorversicherungszeit in der Krankenkasse
Recht und Alltag / Krankenkassen dürfen nicht eigenständig prüfen, ob Arbeitslosengeld zu Recht oder zu Unrecht gezahlt wird. Die Zeit des Arbeitslosengeld-Bezuges gilt in jedem Fall als Vorversicherungszeit in der Krankenkasse. Nach Ende des AlG II-Bezuges haben Le…
Kein Anspruch auf Unterkunftskosten bei mietfreiem Zweitwohnsitz
Recht und Alltag / Grundsicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe stehen Hilfebedürftigen zu, die ihren “gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik” haben. Leben Hilfebedürftige nur sporadisch am Ort ihres ersten Wohnsi…
Auch modernisierte Wohnungen im kommunalen Wohnungsbau können angemessen sein
Recht und Alltag / AlG II-Träger müssen Mieten kommunaler Wohnungsträger auch dann als angemessene Kosten der Unterkunft übernehmen, wenn die Wohnungen einfach modernisiert wurden und dies mit einer Mieterhöhung verbunden war. Dies gilt, solange die Modernisierung…
