ALG II: Darlehen für Mietkautionen müssen nicht getilgt werden
Wer als Empfänger von Arbeitslosengeld II in eine Wohnung angemessener Größe umzieht und für die neue Wohnung Kaution zahlen muss, erhält die Geldleistungen für eine Mietkaution in der Regel als Darlehen. Dieses Darlehen darf nicht mit den Grundsicherungsleistungen aufgerechnet werden, d.h. es bleibt zins- und tilgungsfrei. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (Az.: L 6 AS 145/07 ER).
Im vorliegenden Fall hatte die Arbeitsförderung des Landkreises Kassel einem alleinerziehenden Vater und ALG II-Empfänger ein Darlehen für eine Mietkaution gewährt und monatlich 50 € der Grundsicherungsleistungen zur Tilgung des Darlehens einbehalten. Dies sei, so urteilten die Darmstädter Richter, rechtswidrig. Das Gesetz sehe die ratenweise Tilgung von Darlehen aus den laufenden Leistungen der Grundsicherung nicht vor, denn hierdurch werde das gesetzlich abgesicherte Existenzminimum gefährdet bzw. unterschritten. Ein Tilgungsanspruch könne nur für Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze geltend gemacht werden. Im aktuellen Fall lag die Pfändungsgrenze für den Vater und seinen unterhaltsberechtigten…
» Vollständiger ArtikelThemen: Urteil , Alg II , Gre , Arbeitslosengeld II , Zins , Darlehen , Darlehen Mietkaution Sgb II
Erschienen 13. September 2007 auf http://info.folkertjanke.de.
Kommentare zu "ALG II: Darlehen für Mietkautionen müssen nicht getilgt werden":
kann mir jemand sagen ob man das Geld auch zurück bekommt ich habe meine Kaution nämlich schon zurück gezahlt monatlich 60€.Bevor das Urteil viel.Kann mir da jemand helfen?
LG
Darlehn für Mietkautionen tilgungsfrei
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