Albert II. verliert gegen die “Bunte”

Fürst Albert II. von Monaco ist im Rechtsstreit um Veröffentlichungen über seinen unehelichen Sohn Alexandre erneut unterlegen. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, Außenstelle Freiburg, wies auch in zweiter Instanz seine Klage gegen Berichte der Illustrierten “Bunte” im Mai überwiegend zurück. Die Frage männlicher Nachkommenschaft sei in einer konstitutionellen Erbmonarchie “von eminenter Bedeutung”, begründe…

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Themen: Rechtsprechung , Freiburg , Olg Karlsruhe , Monaco , Bunte

Erschienen 18. November 2005 auf http://log.handakte.de/.

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