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Akzenta AG: Manager zur Erstattung der gezahlten Beitraege verurteilt

am 26.02.2008 von KAPITAL-RECHTINFO

Im Prozess gegen die Fuehrung der Akzenta AG urteilte das Landgericht Muenchen I zugunsten des Anlegers: Der ehemalige Manager Oliver Braun wurde gemeinsam mit dem Gruender Ulrich Chmiel und dessen Soehnen Alexander und Christian zur Rueckzahlung der Beitraege verurteilt. Der Vertrag mit den Anlegern ist unwirksam!
Was sich bereits seit langen aufdrängte, wurde nun erstmals durch ein Gericht bestätigt: Der mit der Akzenta AG abgeschlossene „Verwaltungsvertrag“ ist sittenwidrig und somit unwirksam.
 
Das Gericht sprach in seiner Urteilsbegründung deutliche Worte: Hier konnte nicht mehr von einem wirksamen Rechtsgeschäft die Rede sein. Das Geschäft der Umsatzbeteiligung ist für den Anleger viel zu unklar und irreführend. Eine genaue Bezeichnung seiner konkreten Ansprüche sucht der Anleger im Vertrag vergeblich. Damit fehlt dem Vertrag jedoch ein ganz wesentlicher Bestandteil. Darüber hinaus ergibt sich die Sittenwidrigkeit aus der Vorgehensweise der Akzenta AG: Durch irreführende Formulierungen im Vertrag täuscht sie den Anleger über den Erwerb eines einklagbaren Rechtes. Mit anderen Worten: Der Anleger glaubt ein bestimmtes Recht erhalten zu haben. Problematisch ist nur, dass dieses Recht für ihn gar nicht bestimmbar ist. Eine Bezifferung seines Anspruchs ist ihm dadurch nicht möglich.
 
Da der Vertrag unwirksam ist, zahlte …

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