Aktueller Beschluss des Landgerichts Berlin führt 10 Abmahngründe auf, die jeder Onlinehändler kennen sollte!
am 22.01.2008 von http://www.it-recht-kanzlei.de/
Das gewerbliche Verkaufen von Waren über das Internet ist in
Deutschland alles andere als einfach. Nachfolgend wird dargestellt, was nach
einem neueren Beschluss des Landgerichts Berlin (Az. 16 O 817/07, Beschluss vom
18.12.2007) so alles abmahnfähig ist:
1. Es wird nicht informiert hinsichtlich des Namens der
Gesellschaft, den vollständig ausgeschriebenen Vor- und Zunamen des
gesetzlichen Vertreters, die ladungsfähige Anschrift, das zuständige
Handelsregister mit der Registernummer, die Adresse der elektronischen Post und
eine weitere Möglichkeit einer schnellen elektronischen Kontaktaufnahme und
unmittelbaren Kommunikation, sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach §
27a UstG.
2. Im Rahmen der Information über das Rückgaberecht auf
der eBay-Angebotsseite oder dort mittels eines Links wird
nicht auch über die vollständige Adresse desjenigen, an den
die Rücksendung oder das Rücknahmeverlagen zu erfolgen hat, informiert;
darauf hingewiesen, dass es zur Wahrung der Frist
ausreiche, dass der Rückgabewunsch spätestens 14 Tage nach Warenerhalt
mitgeteilt werde;
nicht auch darüber informiert, dass zur Wahrung der
Rückgabefrist auch die Absendung der gekauften Ware genügt;
darauf hingewiesen, dass die Frist zur Ausübung des
Rückgaberechts 14 Tage betrage, sofern nicht vor Vertragsschluss eine
Widerrufsbelehrung in Textform erfolgt;
nicht auf die Wertersatzpflicht des Käufers hingewiesen;
nicht darauf hingewiesen, dass auch der Unternehmer die
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
herauszugeben hat;
darüber informiert , …
LG Berlin: Wertersatzpflicht, Belehrungen und eBay - Eine Belehrung über das gesetzliche Rückgaberecht, in der nicht darauf hingewiesen wird, dass eine Verschlechterung der Ware, bei einer Wertersatzpflicht der Ware außer Betracht bleibt, ist u
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Belehrung über das gesetzliche Rückgaberecht (bzw. Widerrufsrecht), in der nicht darauf hingewiesen wird, dass eine Verschlechterung der Ware, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist, bei einer Wertersatzpflicht der W…
BGH: Zum Umfang der Widerrufsbelehrung - Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich über die Pflichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich über die Pflichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes. <br><br> 2. Der Schutz d…
LG Dortmund: Zur Form und zum Inhalt der Verbraucher-Widerrufsbelehrung im Rahmen von eBay-Geschäften (hier: Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, Wertersatzpflicht bei Verschlechterung von Waren, Textform)
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei Verkäufen über die Auktionsplattform eBay ist eine ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers in Textform vor Vertragsschluss ausgeschlossen. Die zusammen mit dem Warenangebot vor Vertragsschluss ins Internet gestellte Belehrung erfüllt…
LG Berlin: Fehlender Hinweis zur Gefahrtragung bei Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss im Fernabsatz ist nicht abmahnfähig, Urt. v. 2.8.2007, Az. 96 O 138/07
Wettbewerbsrecht-Blog.de / Das LG Berlin hat am 2.8.2007 entschieden, dass das Fehlen eines Hinweises zur Gefahrtragung des Unternehmers bei der Rücksendung der Ware nach Widerruf nicht abgemahnt werden kann. Der abgemahnte Händler hatte in der vor Vertragsschluss zur Verfü…
OLG Hamburg zum Thema: Unfreie Rücksendungen
Handakte WebLAWg / In einem aktuellen Beschluss vom 24.1.2008 hat das OLG Hamburg erneut entschieden, dass die Verwendung von Klauseln in den AGB oder der Widerrufsbelehrung unzulässig sind, die eine Annahme von unfreien Rücksendungen ausschließen. Das Gericht erklÅ
Hanseatisches OLG: Unfrei unwirksam - Eine Regelung, wonach unfrei zurückgesandte Waren im Rahmen des Widerrufs- und Rückgaberechts nicht zurückgenommen werden ist unwirksam. Zum Einfluss der eBay-AGB auf den Vertragsschluss.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Unternehmer ist verpflichtet, den Verbraucher insbesondere über die gesetzliche Gestaltung des Widerrufs- und Rückgaberechts bei Fernabsatzverträgen (§ 312 b BGB) in zutreffender Weise zu informieren (vgl. §§ 355, 356, 357 Abs. 2 BGB…
