Aktuelle Sicherheitspolitik auf dem rechtsstaatlichen Prüfstand
am 25.04.2008 von http://www.daten-speicherung.de
Erwiderung auf Schäuble, ZRP 2007, 210*
1. Einleitung
In der rechtspolitischen Debatte der letzten Jahre vorherrschend ist die Auffassung, der Staat müsse seinen Bürgern „das größtmögliche Maß an Sicherheit“ vor Straftaten garantieren.1 Dazu müssten ihm alle verfügbaren Instrumente an die Hand gegeben werden. Geboten sei eine beständige Erweiterung („Verbesserung“) der staatlichen Eingriffsbefugnisse. Zum Zweck einer möglichst umfassenden „Sicherheitsvorsorge“ sei eine „breitflächige vorfeldaufklärende Informationssichtung“ erforderlich.2 Dieses Sicherheitsparadigma kennt keine immanenten Grenzen. Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble erklärte gegenüber dem Spiegel: „Die rote Linie ist ganz einfach: Sie ist immer durch die Verfassung definiert, die man allerdings verändern kann.“
Fraglich ist, wie diese Argumentation im Lichte rechtsstaatlicher Grundsätze zu würdigen ist.
2. Argumentationsmuster
a. Waffengleichheit
Die Vertreter des vorherrschenden Sicherheitsparadigmas fordern eine „Waffengleichheit“ von Staat und Straftätern. Der Staat müsse entsprechenden Gruppierungen „auf Augenhöhe begegnen“. In einer etwas kruderen Formulierung heißt es, der Staat dürfe sich nicht „selbst blind und dumm“ stellen. Daten- und Grundrechtsschutz dürfe kein „Täterschutz“ sein. Straftäter seien „klug genug, so etwas auszunutzen“.
Ausgangspunkt des freiheitlichen Verfassungsstaats ist hingegen das Bekenntnis zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt (Art. 1 Abs. 2 GG). Seit dem Lüth-Urteil entnimmt das Bundesverfassungsgericht dem Grundgesetz eine Wertentscheidung für den Schutz von Freiheit und Menschenwürde als oberstem Zweck allen Rechts.3
Danach kann der Schutz vor Angriffen nicht rechtfertigen, was die Freiheit des Individuums oder der Gesellschaft unangemessen einschränkt. Der Rechtsstaat verzichtet bewusst auf bestimmte staatliche Befugnisse, selbst wenn sie im Einzelfall Leben retten könnten. Er nimmt bewusst in Kauf, aufgrund seiner Bindungen …
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LawBlog / Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble hat das Bundesverfassungsgericht scharf kritisiert. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist diese Kritik entschieden zurück. Der Anwaltverein wendet sich insbesondere gegen die Äußerung des Politikers, „a…
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Die herrschende Meinung / Aus einer Pressemitteilung der Piratenpartei:Durch eine weitere Chipkarte, neben ePass und eGesundheitskarte, sollen nun die Arbeitsfähigen leichter verwaltet werden. Das Grundgesetz als Ausgabe von der Bundeszentrale für politische Bildung A…
Die Beschneidung der Freiheit ist keineswegs unpopulär.
blat.antville: Simons Blawg / ... Des Beifalls der Mehrheit kann sich jeder Verfechter der Sicherheit gewiß sein. Der Untertan sucht nicht Schutz vor dem Staat, sondern Schutz durch den Staat. Lieber opfert er seine Freiheit als seine Sehnsucht nach Sicherheit. Er fordert w…
58 Jahre und kein bisschen antiquiert
Schnüffelblog / Wir feiern heute einen Geburtstag; das Grundgesetz wird 58 Jahre alt. Link auf die UrfassungDas Grundgesetz beschreibt die Grundlage des Zusammenlebens in der Bundesrepublik Deutschland und legt dabei - wenn auch nicht ausdrücklich - ein gewisses Le…
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Schnüffelblog / In den Nachrichten wird heute morgen über den aktuellen Streit in der Koalition über die Speicherung von Passfotos und ähnliche Schnüffelattacken berichtet. Zeit, einmal wieder an weise Worte unseres BVerfG zu erinnern (BVerfGE 27, 1 - Mikrozensu…
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» DFR - BVerfGE 72, 105 - Lebenslange Freiheitsstrafe
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