Aktuelle Abmahnung wegen Filesharing von tonpool Medien GmbH / Kanzlei Zimmermann & Decker
Die Kanzlei Zimmermann & Decker mahnt aktuell für die tonpool Medien GmbH Urheberrechtsverletzungen durch bezüglich des Werkes “Bitte hör nicht auf zu träumen” von
Xavier Naidoo, enthalten auf einer German Top 100 ab.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 425,- €.
Die der beigefügte Unterlassungserklärung
sollte tunlichst nicht unterzeichnet werden, da sie zum einen ein Schuldeingeständnis, zum anderen auch die Festlegung einer
bezifferten Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung enthält. Insbesondere dann, wenn Gegenstand des Vorwurfs ein Titel aus
einer Top 100 oder ähnlichen Compilation ist, kann die unnötige Abgabe eines Schuldanerkenntnisses dazu führen, dass die Verteidigung
gegen weitere Abmahnungen, resultierend aus der gleichen Compil…
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