Aktuelle Abmahnung wegen Filesharing von Scott Turnill / Kanzlei Schroeder (trotz Abweisung des Auskunftsanspruches?)
Die Kanzlei Schroeder aus Kiel mahnt aktuell für einen Herrn Scott Turnill Urheberrechtsverletzungen durch bezüglich des Filmwerkes “Fat Dirty Whore Porn 2″ ab.
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Gefordert wird die Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 750,-
€.
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Die selbst enthält die branchenüblichen
Formulierungen. Die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, sollte tunlichst nicht unterschrieben werden, da neben
dem allgemeinen Eingeständnis der Rechtsverletzung eine explizite Verpflichtung zur Zahlung des Vergleichsbetrages enthalten ist.
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Alles nicht Besonderes. Interessant ist die Abmahnung wegen einer anderen Sache. Wie bei solchen Abmahnung oft üblich, wurde ein
Beschluss des Landgerichtes Köln bezüglich des Auskunftsanspruches gemäß § 101 Abs. 9 UrhG. Denn der beigefügte Beschluss unter dem
Aktenzeichen 209 O 225/11 enthält eine Zurückweisung des geltend gemachten Auskunftsanspruches. Aufgrund dieses Beschlusses kann der
abmahnenden Kanzlei daher keinerlei Auskunft erteilt worden sein.
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Allerdings wird davon auszugehen sein, dass es sich lediglich um ein V…
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