Aktuelle Abmahnung wegen Filesharing durch DigiRights Administration GmbH / Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner
Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner mahnt aktuell für die DigiRights Administration GmbH Urheberrechtsverletzungen
durch bezüglich des Werkes & Don Omar – Danza Kuduro (The Dome Vol. 59) ab.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 390
€.
Spannend ist, dass dargelegt wird, der Rechteinhaber, also die DigiRights Administration GmbH, sei Inhaber des ausschließlichen
Rechtes, das bezeichnete Werk in Filesharing-Netzwerken öffentlich zugänglich zu machen. Wie der Kollege Stadler hier und hier
darlegt (jetzt zitiere ich ihn schon zum zweiten Mal am heutigen Tag – siehe hier), ist eine derartige Rechteeinräumung aber
zumindest nicht völlig frei von Zweifeln.
Die der beigefügte Unterlassungserklärung
sollte jedenfalls nicht unterzeichnet werden. Die Erklärung ist zwar so formuliert, dass sie “ohne Anerkennung einer Rechtspflicht,
aber rechtsverbindlich” abgegeben wird. Wird diese Erklärung jedoch gemeinsam mit einer kommentarlosen Zahlung abgegeben, kann
hieraus evtl. trotdem die Anerkennung einer Haftung gefolgert werden. Insbesondere dann, wenn Gegenstand des Vorwurfs ein Titel aus
einer Top 100 oder ähnlichen Compi…
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