Aktuell: BGH gibt Motorradfahrer bei Verkehrsunfall wegen objektiv nicht erforderlicher Ausweichreaktion im Rahmen eines Überholvorgangs Recht

Der Bundesgerichtshof hatte am 21.9.2010 (veröffentlicht am 19.10.2010, also heute!) über einen Motorradunfall eines Polizisten auf einem Motorrad zu entscheiden. Der Polizeibeamte wollte zwei Autos überholen; einen VW Passat und einen vor dem Passat fahrenden Skoda. Der genaue Hergang des Verkehrsunfalls war streitig, da auch der Passatfahrer den Skoda überholen wollte und dazu ansetzte. Der im Überholvorgang befindliche Polizeibeamte leitete eine Notbremsung und ein Ausweichmanöver ein. Hierbei kam er nach links von der Fahrbahn ab und streifte einen Alleebaum. Danach schleuderten er und sein Motorrad zwischen dem VW Passat und dem Skoda nach rechts über die Straße und blieben dort neben der Fahrbahn liegen. Zu einer Berührung zwischen dem Motorrad des Klägers und einem der beiden Pkw kam es nicht.

Der Motorradfahrer wurde bei dem Verkehrsunfall schwer verletzt.

Das Landgericht hatte der Klage des Polizeibeamten teilweise auf der Grundlage einer Haftungsquote von 50 % stattgegeben. Seine Berufung mit Ziel einer höheren Haftungsquote hatte keinen Erfolg.

Auf die Berufung der Gegenseite erfolgte eine Klageabweisung insgesamt zulasten des Motorradfahrers. Hiergegen wehrte sich der Motorradfahrer – mit Erfolg: Die klageabweisende Entscheidung hat der BGH jetzt gekippt.

Der Leitsatz des Urteils:

Ein Unfall kann auch dann dem Betrieb eines anderen Kraftfahrzeugs zugerechnet werden, wenn er durch eine – objektiv nicht erforderliche – Ausweichreaktion im Zusammenhang mit einem Überholvorgang des anderen Fahrzeugs ausgelöst worden ist. Nicht erforderlich ist, dass die von dem Geschädigten vorgenommene Ausweichreaktion aus seiner Sicht, also subjektiv erforderlich war oder sich gar für ihn als die einzige Möglichkeit darstellte, um eine Kollision zu vermeiden

Quelle: Internetdatenbank des BGH, Hier geht´s zum Urteil vom 21.09.2010 Aktenzeichen VI ZR 26…

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Themen: Verkehrsunfall , Bgh , Bundesgerichtshof , Motorrad , Motorradfahrer , Motorradunfall , Passat , Vollbremsung , Motorradrecht , Unfallregulierung , Ausweichmanöver , Notbremsung
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 19. Oktober 2010 auf http://www.lawbike.de.

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BGH: Aktuelles Urteil zum Thema Verkehrsunfall durch “objektiv nicht erforderliche Ausweichreaktion”

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