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„Aktionär muss ins Internet sehen“

am 30.01.2008 von http://notizen.duslaw.eu

In der heutigen FAZ berichtet Thielmann über ein – soweit ersichtlich noch unveröffentlichtes – Urteil des Landgerichts Düsseldorf (39 O 33/07):

“Aktionär muss ins Internet sehen - Seit dem EHUG ist die Auslegung von Pflichtunterlagen entbehrlich, wenn die Gesellschaft diese über ihre Internetseite zugänglich macht (§ 175 Aktiengesetz). Nach dem Urteil des Landgerichts hat das Unternehmen keine Auslegungspflichten mehr, wenn es für eine Online-Verfügbarkeit der Dokumente optiert. …

Die Internetseite der Aktiengesellschaft als Organ der Pflichtpublikation

Unternehmensrechtliche Notizen / Das Aktiengesetz ordnet verschiedentlich an, dass Dokumente den Aktionären “zugänglich” zu machen sind (§§ 126 Abs. 1 und 2, 127, 128 Abs. 2 Satz 2, 129 Abs. 4 Satz 1, 161 Satz 2 AktG, s. auch § 16 Abs. 4 Satz 5 WpÜG; § 285 Nr. 16…

Änderungen im Aktien- und GmbH-Recht durch das EHUG

Unternehmensrechtliche Notizen / Das EHUG ist ein Artikelgesetz. Die Artikel 9 und 10 bringen zahlreiche (kleinere) Änderungen des AktG und des GmbHG. Neu durch den Rechtsausschuss des Bundestages eingefügt wurde eine Ergänzung des § 175 Abs. 2 AktG, der die Vorb…

Erster Online-Kommentar zum AGG frei zugänglich

Handakte WebLAWg / Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit wenigen Monaten in Kraft und hat in den Personalabteilungen von Unternehmen für Aufregung gesorgt. Nun steht der erste Kommentar zum AGG im Internet online. Der von Rechtsanwalt Christian Oberwe…

SEC Votes to Adopt E-Proxy Rule Amendments

Unternehmensrechtliche Notizen / Die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) ist für die Kommunikation der börsennotierten Aktiengesellschaften mit den Aktionären zuständig. Dort zählt dazu auch die Hauptversammlung. Sie wird wesentlich durch…

Kein generelles Rauchverbot in der Kantine des Landgerichts Mönchengladbach

JuracityBlog / Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit seinem am 22.02.2007 bekanntgegebenen Urteil (gerichtliches Aktenzeichen: 3 K 3344/06) die Klage eines Rechtsanwalts auf den Erlass eines generellen Rauchverbots in der Kantine des Landgerichts Mönc…

OLG Hamburg: Domain-Hiding

domainundrecht.de / JurPC: Der im Impressum einer Internetseite als Verantwortlicher genannte Diensteanbieter ist - insbesondere im Fall des sog. Domain-Hiding - für die zugänglich gemachten Leistungen auch dann verantwortlich, wenn er nicht Domain-Inhaber ist.…

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Prof. Dr. Ulrich Noack

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