Aktion Himmel: Gericht erklärt Durchsuchung für rechtswidrig
LawBlog | 15. Juli 2008 — Nach den überschwänglichen Erfolgsmeldungen war schnell klar, dass die “Aktion Himmel” ein Sturm im Wasserglas ist. Nunmehr…
Die Staatsanwaltschaft Berlin meldet stolz den Abschluss der Aktion “Himmel”. Obwohl 12.570 Internetnutzer ins Visier der Fahnder gerieten und es tausende Ermittlungsverfahren mit Durchsuchungen gab, fehlt eine wichtige Information:
Wie viele Beschuldigte sind bislang wegen des Besitzes von Material verurteilt worden, das sie von den Berliner Servern heruntergeladen haben sollen?
Die Berliner Staatsanwaltschaft ist offenbar nicht einmal in der Lage, eine einzige Verurteilung in ihrem Bezirk zu belegen. Sonst würde man sicher genüsslich darauf hinweisen, dass es mal wieder einen Lehrer, Priester oder “normalen Angestellten” erwischt hat. In der Pressemitteilung heißt es zu den Erfolgen der riesigen Aktion nur verlegen, wegen der Fülle des beschlagnahmten Materials dauerten die Ermittlungen noch an.
In gut einem Jahr ist es also nicht gelungen, den Rechner auch nur eines einzigen Beschuldigten auszuwerten und ihn wegen der Sache vor Gericht zu bringen?
Vielleicht gibt es auch andere Erklärungen. Zum Beispiel die wohlweislich verschwiegene Tatsache, dass die weitaus meisten vom Berliner Landeskriminalamt als kinderpornografisch eingestuften Bilder auf den Berliner Servern überhaupt keine waren, sondern nichtpornografische Nacktbilder.
Oder liegt es daran, dass es nicht einmal gutgläubigen deutschen Richtern zu vermitteln ist, dass eine oftmals nur Sekunden dauernde Verbindung zum Server und d…
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