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Aktienrückkauf bei Bertelsmann

am 28.05.2006 von http://notizen.duslaw.eu

Ein Lehrstück für meine Studenten im Kurs Kapitalgesellschaftsrecht.


Die Bertelsmann AG meldete am
25.5.2006: Die Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft (BVG), Familie Mohn und die Stiftung,
die Groupe Bruxelles Lambert (GBL) und der Vorstand der Bertelsmann AG haben sich ...
darauf geeinigt, dass Bertelsmann die von GBL gehaltene Beteiligung zurück erwirbt.
Der Kaufpreis für die 25,1-prozentige Beteiligung der GBL beträgt 4,5 Mrd. €. ...
Der Rückkauf der Anteile wird am 1. Juli 2006 vollzogen. ... Der Rückkauf wird mit
einem Zwischenkredit mehrerer Banken finanziert.


Verbreitet weiß man, dass eine AG - mit Billigung durch die Hauptversammlkung - nicht
mehr als 10% eigene Aktien halten darf (§ 71 I Nr. 8 AktG). Da läge die Bertelsmann
AG deutlich drüber. Freilich erlaubt § 71 I Nr. 6 AktG auch den Erwerb eigener Aktien
auf Grund eines Beschlusses der Hauptversammlung zur Einziehung nach den Vorschriften
über die Herabsetzung des Grundkapitals. Offenbar hat man das bei Bertelsmann vor,
obwohl darüber in der o.g. Meldung nichts gesagt wird.


Jetzt geht es etwas kompliziert weiter: Der an den Aktionär zu zahlende Kaufpreis
liegt nach Presseberichten erheblich über dem Buchwert. Wie kann so etwas
mit der Kapitalbindung vereinbart werden? Die §§ 225 II 1, 237 II 1 AktG setzen die
allgemeine Ausschüttungssperre (§§ 57 I 1, III AktG) nur in Höhe des …

Korruption bei Bertelsmann

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Mitarbeiter der Bertelsmann-Tochter Arvato sind wegen Korruptionsvorwürfen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Von 2003 bis Herbst 2005 sollen Beschäftigte der Arvato-Firmen Mohn Media und Sonopress zwei Verpackungsunternehmen aus Gütersl…

BGH: Ausgeschlossener Aktionär kann weiter anfechtungsbefugt sein

Unternehmensrechtliche Notizen / Die Hauptversammlung stimmte der Verpflichtung zur Übertragung des Gesellschaftsvermögens gem. § 179a AktG zu. Dagegen erhob ein Aktionär eine Anfechtungsklage (§§ 243 ff AktG). Nach Klageerhebung erging ein Hauptversammlungsbeschluss…

Vereinfachte Kapitalherabsetzung und ihr betrieblicher Aufwand

Blickpunkt Recht & Steuern / In einem jetzt veröffentlichten Urteil musste sich der Bundesfinanzhof mit der Frage befassen, wie die bei einem Aktionär für den Aktienerwerb angefallenen Anschaffungskosten steuerlich zu behandeln sind, wenn die Aktien von der AG zumindest teilw…

DaimlerChrysler: Erweiterung der HV-Tagesordnung ohne Grund?

Unternehmensrechtliche Notizen / In Zeitungsanzeigen und im elektronischen Bundesanzeiger von heute macht die DaimlerChrysler AG eine Erweiterung der Tagesordnung für die 8. ordentliche Hauptversammlung am 12.4.2006 bekannt. Danach lässt der Aktionär Richard Mayer au…

Eintönigkeit in den Regalen

mepHisto-bLAWg / Die Zeit:      Bertelsmann und Sony dürfen ihre Musikfirmen fusionieren. Den Schaden haben Kunden und Künstler. Die EU-Wettbewerbsbehörde ist daran gescheitert, die Folgen einer Fusion von Bertelsmann Music Group (BMG) und Sony…

Aktiengesellschaftsfamilie wächst weiter: die REIT-AG kommt

Unternehmensrechtliche Notizen / Den Typus der Familien-Aktiengesellschaft kennt man. Der Gesetzgeber formiert neuerdings eine Aktiengesellschafts-Familie. Da haben wir die allgemeine Aktiengesellschaft des AktG und dort (seit 1998) als Besonderheit die börsennotierte Akt…

Corporate Governance mit dem Staat als Großaktionär

Unternehmensrechtliche Notizen / An den Telekom-Vorstandchef Herrn Ricke habe ich den Hinweis: Der Bund hält zwar nur 30 Prozent der Aktien, aber wir werden Einfluss auf die Gestaltung dieses Unternehmens ausüben. Ich glaube nicht, dass die Telekom gut beraten ist, den…

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Prof. Dr. Ulrich Noack

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