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Aktienrechtliches aus der HV-Saison 2008

am 13.05.2008 von Unternehmensrechtliche Notizen

Die diesjährige HV-Saison enthält wieder schöne Beispiele für die Vorlesung im Aktienrecht.

Da wäre die HV der TUI-AG. Beantragt war im Wege der Ergänzung der Tagesordnung durch einen Minderheitsaktionär (§ 122 Abs. 2 AktG), dass dem Vorstandsvorsitzenden der Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung (§ 84 Abs. 3 S. 2 AktG) ausgesprochen werde. Der Antrag wurde mit 71,6 % Gegenstimmen abgewiesen. Frage: was hätte es zur Folge, wenn dem Antrag zugestimmt worden wäre? Und gleich noch einmal TUI. Ebenfalls auf Minderheitsantrag hin wurde die Abberufung eines durch die HV gewählten AR-Mitglieds (des amtierenden AR-Vorsitzenden) zur Beschlussfassung gestellt (§ 103 Abs. 1 AktG). Der Antrag wurde mit 57,2% abgewiesen. Ist daher (wie das Handelsblatt meint) der Betroffene nur ein “denkbar knapper Sieger” (oder sollte man besser bei § 103 Abs. 1 S. 2 AktG nach den nötigen Mehrheitsverhältnissen recherchieren)?

Bei der Freenet AG steht die Interpretation des “unverzüglich” in § 175 Abs. 1 AktG zur Debatte, denn schon am 2.3.2008 wurde nach einer FTD-Pressemeldung der Jahresabschluss durch …

Mitteilungspflicht des Gründungsaktionärs

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Mitteilungspflicht nach § 20 Abs. 1 AktG über eine Kapitalbeteiligung von mehr als 25 % an einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft unterliegen Unternehmen bereits als Gründungsaktionäre. Die Sanktion eines temporären Rechtsverlustes…

Mitteilungspflicht des Gründungsaktionärs

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Mitteilungspflicht nach § 20 Abs. 1 AktG über eine Kapitalbeteiligung von mehr als 25 % an einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft unterliegen Unternehmen bereits als Gründungsaktionäre. Die Sanktion eines temporären Rechtsverlustes…

Stimmloser Gründungsbeschluss

Blickpunkt Recht & Steuern / Ein wegen allseitiger Verletzung der Anzeigepflicht aus § 20 Abs. 1 AktG “stimmlos” gefasster - aber vom Versammlungsleiter festgestellter - Hauptversammlungsbeschluss ist nicht nichtig, sondern anfechtbar. Eine Anfechtungsbefugnis kommt…

Bezugsrechtsausschluss bei Wandelanleihen

Blickpunkt Recht & Steuern / Für einen Hauptversammlungsbeschluss, durch den der Vorstand zu einem Bezugsrechtsausschluss bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen i.S. von § 221 AktG im Zusammenhang mit einer bedingten Kapitalerhöhung (§ 192 AktG) ermächtigt wird, ge…

Ersatzansprüche der AG und Aktionärsanträge

Unternehmensrechtliche Notizen / Wie können Aktionäre darauf dringen, dass Ersatzansprüche der Gesellschaft geltend gemacht werden? Das ist in fast jeder HV-Saison ein Thema, und besonders interessant dann, wenn Vorstand und Aufsichtsrat selbst vorschlagen, dem Ex-Vorstandsmitgl…

Änderungen im Aktien- und GmbH-Recht durch das EHUG

Unternehmensrechtliche Notizen / Das EHUG ist ein Artikelgesetz. Die Artikel 9 und 10 bringen zahlreiche (kleinere) Änderungen des AktG und des GmbHG. Neu durch den Rechtsausschuss des Bundestages eingefügt wurde eine Ergänzung des § 175 Abs. 2 AktG, der die Vorb…

BGH: Ausgeschlossener Aktionär kann weiter anfechtungsbefugt sein

Unternehmensrechtliche Notizen / Die Hauptversammlung stimmte der Verpflichtung zur Übertragung des Gesellschaftsvermögens gem. § 179a AktG zu. Dagegen erhob ein Aktionär eine Anfechtungsklage (§§ 243 ff AktG). Nach Klageerhebung erging ein Hauptversammlungsbeschluss…

1 BvR 390/04 vom 30.05.2007

BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer Aktiengesellschaft (sog. Squeeze-out) nach § 327 a Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (im Folgenden: AktG). Die Beschwerdeführer wenden sich in erster Linie gegen…

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Prof. Dr. Ulrich Noack

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