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Aktiengesellschaftsfamilie wächst weiter: die REIT-AG kommt

am 04.11.2006 von http://notizen.duslaw.eu

Den Typus der Familien-Aktiengesellschaft kennt man. Der Gesetzgeber formiert neuerdings
eine Aktiengesellschafts-Familie. Da haben wir die allgemeine Aktiengesellschaft des
AktG und dort (seit 1998) als Besonderheit die börsennotierte Aktiengesellschaft (§
3 Abs. 2 AktG). Hinzu kam im Jahr 2004 die Investment-Aktiengesellschaft nach
dem InvestmentG. Und nun gibt es bald mit der Immobilien-Aktiengesellschaft (REIT-AG)
weiteren Familienzuwachs: Am 2.11. hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf
eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten
Anteilen beschlossen.


Die Immobilien-AG ist von der Körperschaftssteuer und von der Gewerbesteuer befreit.
Dafür unterliegt sie einer Reihe von Besonderheiten gegenüber dem allgemeinen Aktienrecht.



Der Unternehmensgegenstand ist auf Erwerb und Verwaltung von unbeweglichem Vermögen
mit Ausnahme von Bestandsmietwohnungen und von Anteilen an Immobilienpersonengesellschaften
beschränkt.

Die Aktien müssen zum Handel an einem organisierten Markt (=Börse) zugelassen sein.

Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals ist 15 Millionen Euro.

Die Aktien sind stimmberechtigte Stückaktien. Es gibt nur eine Globalurkunde.

Die Firma muss die Bezeichnung REIT-Aktiengesellschaft/AG enthalten.

Die Immobilien-AG muss als als REIT-AG im Handesregister eingetragen sein.

Mindestens 15 Prozent …

REIT-Gesetz Top 7

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