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Aktiengesellschaft: Squeeze-Out-Verfahren rechtmäßig (26. Juni 2007)

am 26.06.2007 von http://www.balanstockmann.de

Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit Beschluss vom 30. Mai 2007 (Az. 1 BvR 390/04) das so genannte Squeeze-Out für verfassungsgemäß.
Nach den §§ 327 a ff. Aktiengesetz kann ein Hauptaktionär, dem mindestens 95 % des Grundkapitals der betroffenen Gesellschaft gehören, durch einen Übertragungsbeschluss die verbleibenden Minderheitsaktionäre aus der Aktiengesellschaft ausschließen. Diese Möglichkeit des „Squeeze-out“ war zum 1. Januar 2002 in das Aktiengesetz eingefügt worden. Das Grundrecht der Kleinaktionäre …

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