Aktenvortrag bald auch in Hessen kurz

Als letztes Bundesland hat nun auch Hessen beschlossen, den bisherigen Aktenvortrag mit dreitägiger Vorbereitungszeit durch einen Kurzvortrag mit lediglich einer Stunde Bearbeitungsdauer zu ersetzen. Der Landtag in Wiesbaden hat kürzlich das diesbezügliche Änderungsgesetz beschlossen. Die Neuregelung tritt am 1. November in Kraft und hat den Zweck, eventuellen Täuschungsversuchen durch Nutzung von Aufgabensammlungen entgegenzuwirken. Die bisher ausgegebenen Aktenstücke sind zudem teilweise mehrere Jahrzehnte alt.…

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Themen: Referendariat

Erschienen 10. Mai 2007 auf http://obiterdictum.wordpress.com/.

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