Aktenversendungspauschale ./. Rücksendekosten

Beim Kriminalgericht Moabit gibt es die inoffizielle Liste der von der Aktenversendung ausgeschlossener Rechtsanwälte. Die Strafverteidiger, die auf dieser von den Amts- und Staatsanwaltschaft Berlin geführten Liste stehen, müssen die Akten ihrer Mandenten in der Turmstraße selbst abholen kommen. Grund für die Einführung der Liste die Praxis einiger Kollegen von der Aktenversendungspauschale, die in Berlin derzeit bei 12,00 € liegt, die Kosten für das Rückporto - meist 1,44 €, in umfangreichen Sachen kommt schnell das Porto für ein Paket zusammen – von der Aktenversendungspauschale abzuziehen. Diese Rechtsanwälte sind der Auffassung, mit der Aktenversendungspauschale seien auch die Kosten für die Rücksendung abgegolten. Zurzeit wird an höherer Stelle nach einer Entscheidung gerungen.

Ich werde schön brav 12,00 € zahlen, da ich mittlerweil…

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Themen: Staatsanwaltschaft Berlin , Aktenversendungspauschale Umsatzsteuer

Erschienen 9. November 2005 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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