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Akteneinsicht ohne Vorschuss

am 04.01.2007 von http://ra-melchior.blog.de

Fordert man bei einem Landkreis hier in der Gegend eine Ermittlungsakte an, reagiert dieser mit konstanter Boshaftigkeit jeweils mit einem Formschreiben, in dem vor Übersendung der Akte um Übersendung der Aktenpauschale von 12.- € vorab per Scheck gebeten wird.
Da die ständige Korrespondenz wegen dieser Unsitte langsam nervt und der Leiter der Bußgeldstelle auch noch pampig wurde, habe ich mir erlaubt, im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde darauf hinzuweisen, dass derartige Vorschussanforderungen unzulässig sind, u.a. wg. § 17 II GKG.
Nun teilt der Landkreis folgendes mit:
„Ihre Auffassung, …

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