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Akteneinsicht des Insolvenzgläubigers

am 11.07.2006 von http://www.meisen.info

Auch nach Abweisung des Antrags auf Insolvenzeröffnung mangels Masse besteht für einen Gläubiger der Insolvenzschuldnerin das rechtliche Interesse im Sinne der §§ 4 InsO, 299 Abs. 2 ZPO an der Einsicht in die Insolvenzakten fort. Dieses rechtliche Interesse entfällt nicht dadurch, dass der Gläubiger die Akteneinsicht begehrt, um festzustellen, ob …

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Wer als Gläubiger Forderungen angemeldet hat, der darf sich auch beschweren

InsoBlog.de / Die Insolvenzschuldnerin ist eine GmbH & Co. KG. Der Gläubiger ist der Geschäftsführer der GmbH. Offenbar herrscht zwischen dem Geschäftsführer und dem Insolvenzverwalter keine besonders gute Arbeitsstimmung Formal geht der Streit um die…

Zu Lasten Dritter

InsoBlog.de / Die Bestellung eines Erbbaurechts enthält als Klausel, dass das Erbbaurecht an den Grundstückseigentümer heimfällt, wenn über einen Insolvenzeröffnungsantrag entschieden wurde oder die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung bezüglich de…

Ohne GmbH - Geschäftsführer kein wirksames Eröffnungsverfahren

InsoBlog.de / Der frühere Geschäftsführer St. hatte sein Amt bereits am 14. September 2000, also vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin, niedergelegt. Ohne einen gesetzlichen Vertreter ist eine Gesellschaft mit…

In der Insolvenz ist das Baugeld für alle Gläubiger da

InsoBlog.de / Baugeld muß vom Bauträger dazu verwendet werden, das Haus zu bauen. Das sagt das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen. Wer als Bauträger das nicht macht, riskiert Ärger mit dem Staatsanwalt. Das bedeutet aber nicht, dass den Bauhandwerke…

Klagen “ohne Kostenrisiko”, sagt der BGH

InsoBlog.de / Die GmbH ist Insolvenzschuldnerin. Der Verwalter hat gegen den Geschäftsführer/Gesellschafter ein rechtskräftiges Versäumnisurteil erwirkt. Ein Zahlungsanspruch wegen nicht erbrachter Stammeinlage. Der Geschäftsführer/Gesellschafter hatte ein i…

Der Trick funktioniert nicht

InsoBlog.de / Auch auf Seminaren für Gläubiger immer mal gerne erwähnt. Wenn der Gläubiger sich vor der Verfahrenseröffnung den Besitz an seinem Sicherungseigentum verschafft und die Verwertung erst nach Verfahrenseröffnung vornimmt, trägt die Insolvenzmass…

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